Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Haiterbach.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Unterschwandorf Bergäcker“
Bekanntmachung am: 25.04.2022
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Unterschwandorf Bergäcker“ der Stadt Haiterbach Gemarkung Unterschwandorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB
- Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Haiterbach hat am 18.09.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Unterschwandorf Bergäcker“ beschlossen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Haiterbach Blätschenschneider“
Bekanntmachung am: 25.04.2022
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Haiterbach Blätschenschneider“ der Stadt Haiterbach Gemarkung Haiterbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB
- Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Haiterbach hat am 18.09.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Haiterbach Blätschenschneider“ beschlossen.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2022
Bekanntmachung am: 08.04.2022
Nachstehend wird gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg, in der Fassung vom 17. Dezember 2015 in vollem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht:
Hallen - Entgelt- und Benutzungsordnung Festhalle Haiterbach
Bekanntmachung am: 23.03.2022
Hier finden Sie die Entgeltordnung sowie die Benutzungsordnung der Festhalle Haiterbach:
Neufassung Hauptsatzung der Stadt Haiterbach 2022
Bekanntmachung am: 23.02.2022
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO - hat der
Gemeinderat der Stadt Haiterbach am 23.02.2022 folgende Hauptsatzung beschlossen:
Ergänzte Neufassung Hauptsatzung nach Vorbesprechung Fraktionen (PDF-Datei)
Satzung über die Benutzung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Haiterbach (Kita-Satzung)
Bekanntmachung am: 16.12.2021
Satzung über die Benutzung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Haiterbach (Kita-Satzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.a.F. in Verbindung mit den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) sowie § 6 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) i.d.a.F. hat der Gemeinderat der Stadt Haiterbach am 15. Dezember 2021 folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Haiterbach
Bekanntmachung am: 16.12.2021
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Haiterbach
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Haiterbach am 15.12.2021 folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Haiterbach (PDF-Datei)
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushubdeponie „Leidgrund“ vom 14. Mai 1997
Bekanntmachung am: 16.12.2021
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushubdeponie „Leidgrund“ vom 14. Mai 1997
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 6 Abs. 2 Ziff. 4 Landesabfallgesetz (LAbfG) i. V. m. den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung GemO) für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat am 15.12.2021 nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Erdaushubdeponie "Leidgrund" beschlossen:
Vereinbarung Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal
Bekanntmachung am: 16.12.2021
Zum 1. Januar 2022 tritt der Gutachterausschuss der Stadt Haiterbach dem neuen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal mit Sitz in Nagold bei.
Die mit den sich zusammenschließenden Gemeinden getroffene Vereinbarung, sowie die Genehmigung durch das Regierungspräsidium ist im Folgenden abgedruckt:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung GuA Oberes Nagoldtal (PDF-Datei)
Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (PDF-Datei)
Satzung Vergnügungssteuer ab 2022
Bekanntmachung am: 29.11.2021
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 17. November 2021
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Haiterbach am 17. November 2021 folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Bekanntmachung am: 26.10.2021
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Haiterbach/ Waldachtal hat am 25.10.2021 aufgrund von §§ 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i.V.m. §31 Abs. 2 und §38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) (PDF-Datei)
1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Haiterbach/Waldachtal
Bekanntmachung am: 26.10.2021
Die Verbanddsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Haiterbach/Waldachtal hat am 25.10.2021 aufgrund der §§ 5, 6, 13, 15 und 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Würrtemberg (GemO) in den jeweils gültigen Fassungen folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Haiterbach/Waldachtal beschlossen:
Feuerwehr-Satzung der Stadt Haiterbach vom 16. Dezember 2011 (in der ab 25.02.2021 gültigen Fassung)
Bekanntmachung am: 06.05.2021
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2011 die folgende Satzung beschlossen. Am 24. Februar 2021 hat der Gemeinderat Änderungen in den §§ 15, 16 beschlossen und die Neufassung in Kraft gesetzt:
Änderung der Hauptsatzung vom 8. April 2020
Bekanntmachung am: 06.05.2021
Auf Grund von §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Haiterbach am 24. Februar 2021 die nachstehende Ergänzung der Hauptsatzung vom 11. Dezember 1974 beschlossen.