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Die Städte Nagold und Haiterbach sowie die Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf haben in Kooperation mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen und durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel erstellt.
Der Gemeinderat der Stadt Haiterbach hat am 21.12.2020 in öffentlicher Sitzung den neu erstellten qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Haiterbach beschlossen.
Davor wurde der Mietspiegel am 20.11.2020 in einer Arbeitskreissitzung von den Interessenvertretungen von Mieter- und Vermieterseite inhaltlich anerkannt. Die notwendige Neutralität wurde somit sichergestellt.
Der Mietspiegel tritt ab dem 01.03.2021 in Kraft und ist bis zum 28.02.2023 gültig.
Der qualifizierte Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für Wohnungen aus. Zu der genauen Berechnung der für ihre Wohnung gültigen Miete sind viele verschiedene Faktoren als Zu- und Abschlag zur Vergleichsmiete erforderlich wie z.B. Gebäudeart, Alter der Wohnung, deren Größe und Ausstattung und vieles mehr. Um Ihnen diese Berechnung zu erleichtern, können Sie hier ganz einfach Ihren eigenen Mietpreis auf Basis des Mietspiegels erstellen.