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Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Die Aufgaben sind in der Hauptsatzung geregelt. Der Ortschaftsrat berät unter anderem über
a) die Aufstellung von Bauleitplänenb) die Veräußerung stadteigener Grundstücke auf Gemarkung Oberschwandorfc) die Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzend) die Verpachtung des Jagdbezirks.
Dem Ortschaftsrat Oberschwandorf sind folgende Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zur Entscheidung übertragen:
a) Pflege des Ortsbildes
b) Unterhaltung und Verwaltung aller öffentlichen Einrichtungen, Straßen, Wege, Plätze und Anlagen sowie der stadteigenen Gebäude und Grundstücke der Ortschaft
c) Verpachtung des Fischwassers und der Schafweide