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Die Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie abhängig von Ihrem Leistungsvermögen, entweder
Achtung: EinSchwerbehindertenausweisallein reicht für einen Rentenanspruch nicht aus. ImSchwerbehindertenrechtsind andereGrundsätzealsimRentenrechtmaßgebend.
Berechnet wird die Rente wegen Erwerbsminderung aus allen rentenrechtlichen Zeiten, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben haben.
Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 62. Geburtstag eintritt, erhalten Sie zu den zurückgelegten Zeiten noch eine rentensteigernde Zurechnungszeit. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 62. Geburtstag gearbeitet hätten. Für Renten, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen, verlängert sich die Zurechnungszeit bis zum Jahr 2024 schrittweise sogar vom 62. auf das vollendete 65. Lebensjahr.
Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Lassen Sie sich gegebenenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Renten wegen Erwerbsminderung erhalten Sie in der Regel befristet. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen.
In Ausnahmefällen erhalten Sie eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung auch vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn aufgrund der Feststellung der Erwerbsminderung Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt oder nach Feststellung der Erwerbsminderung Ihr Krankengeld endet. Die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beginnt dann an dem Tag nach Wegfall der Sozialleistung.
Sie können beantragen, dass Ihre befristete Rente verlängert wird.
Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen Erwerbsminderung unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen.
SoferndieMinderungderErwerbsfähigkeitz.B.aufgrundeinerWehr-oderZivildienstbeschädigung,aufgrundeinesArbeitsunfallsoderinnerhalbvonsechsJahrennacheinerAusbildungeingetretenist, können Sie einen Rentenanspruch untererleichtertenBedingungen haben. Lassen Sie sich in diesem Fall bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Erwerbsgeminderte Menschenkönnenaucheinen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderunghaben, wenn sie
Andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden nicht gefordert. Somit können auch bereits frühzeitig voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen allein mit freiwilligen Beiträgen einen Rentenanspruch erwerben, auch wenn sie keine Pflichtbeiträge geleistet haben.
Die Rente wegen Erwerbsminderung müssen Sie schriftlich oder online beantragen.
Sie können Ihren Antrag auch bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen. Dann erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Erkennt die zuständige Stelle Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich am letzten Bankarbeitstag des Monats auf das im Rentenantrag angegebene Konto.
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, erhalten Sie die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats.
§ 43 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Rente wegen Erwerbsminderung)
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe
Gartenstraße
105
76135
Karlsruhe
Telefon: 0721/825-0
Fax: 0721/825-21229
info(@)drv-bw.de
Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Nordschwarzwald
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Fax: 0721/825-11926
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Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
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und nach Vereinbarung
Stadt Haiterbach
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Telefon: 07456 9388-0
Fax: 07456 9388-39
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Sprechzeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag-Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 16.08.2018 freigegeben.
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