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Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Zivilkammern einschließlich der Kammern für Handelssachen sind vor allem zuständig für
Die Strafkammern sind vor allem zuständig für
Strafvollstreckungskammern entscheiden über
Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Landgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Landgericht Tübingen
Doblerstraße
14
72074
Tübingen
Tel.: 07071/200-0
Fax: 07071/52094 oder 200-2900
poststelle(@)LGTuebingen.justiz.bwl.de
Gleitende Arbeitszeit, Funktionszeiten Montag - Donnerstag 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Apostillen / Überbeglaubigungen: Montag - Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 9.00 Uhrbis 11.00 Uhr.
Umfangreiche Informationen zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit PKw und zu Parkmöglichkeiten gibt es auf der Homepage (s.o.).
Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. Weiter zur Homepage