Infos der Verwaltung: Stadt Haiterbach

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Infos der Verwaltung

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 26. Juni 2024

icon.crdate03.07.2024

Bürgerfragestunde Bei der Bürgerfragestunde erkundigte sich ein Bürger zur neuen Brücke über den Haiterbach und wies auf mögliche Hochwassergefahren hin. Eine weitere Bürgerin bat um Prüfung der Nutzungszeiten beim Freizeitgelände Stauchbach aufgrund von Lärmbelästigung, weiter regte sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ortsdurchfahrt an. Baubeschluss für ein neues Bürgerhaus in Unterschwandorf Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat der vorgelegten Planung zu. Diese sieht einen Abriss des

Bürgerfragestunde

Bei der Bürgerfragestunde erkundigte sich ein Bürger zur neuen Brücke über den Haiterbach und wies auf mögliche Hochwassergefahren hin. Eine weitere Bürgerin bat um Prüfung der Nutzungszeiten beim Freizeitgelände Stauchbach aufgrund von Lärmbelästigung, weiter regte sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ortsdurchfahrt an.

Baubeschluss für ein neues Bürgerhaus in Unterschwandorf

Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat der vorgelegten Planung zu. Diese sieht einen Abriss des aktuellen Rathausgebäudes und einen polygonen Neubau über der Feuerwehr vor. Das Gebäude umfasst einen Saal für 60 bis 70 Personen, eine Küche, sanitäre Einrichtung und ein Büro/Besprechungsraum. Die Kosten belaufen sich auf rund 1 Million Euro, davon erhält die Stadt rund 300.00 Euro als ELR-Zuschuss. Der Planungsauftrag für das Büro Hauser aus Altensteig wurde entsprechend erweitert.

Bürgermeisterwahl 2024: Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

Die Leitung der Bürgermeisterwahl ist dem Gemeindewahlausschuss übertragen. Dieser besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern sowie ebenso vielen Stellvertretern. Der Vorsitz obliegt kraft Gesetzes dem Bürgermeister. Für den Fall, dass der Bürgermeister selbst Wahlbewerber ist, bestellt der Gemeinderat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter für den Gemeindewahlausschuss. Nachdem Bürgermeister Hölzlberger beabsichtigt, nicht wieder zu kandidieren, trifft bei der Wahl am 20. Oktober der gesetzliche Regelfall zu. Daher bestellte Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Juni die Beisitzer und Stellvertreter: Beisitzer: 1. Sven Brenner (CDU), 2. Sebastian Bauer (UBL); Stellvertretende Beisitzer: 1. Edith Erkenbrecher (CDU), 2. Martina Schwikovski (UBL).

Einziehung einer öffentlichen Verkehrs(teil)fläche: Metnitzer Straße Flst. 7050/1

Der Gemeinderat stimmte zu, dass die öffentliche Verkehrsfläche, Teilbereich des Flurstücks Nummer 7050/1, Metnitzer Straße, Gemarkung Haiterbach mit einer Fläche von zirka 69 m² eingezogen wird, da sie für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

Allgemeine Finanzprüfung Stadt Haiterbach 2015-2018:
Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat eine überörtliche Prüfung bei der Stadt Haiterbach durchgeführt. Gegenstand dieser Prüfung waren die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Haiterbach in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 einschließlich der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Städtische Wasserversorgung in den Wirtschaftsjahren 2015 bis 2018.
Die Prüfung erfolgte – mit Unterbrechungen - in der Zeit vom 24.01.2023 bis 05.04.2023. Die Verwaltung ist am 19.04.2023 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet worden und hat am 26. Oktober 2023 den Prüfbericht erhalten. Die Stellungnahme der Stadt Haiterbach zu den angemerkten Punkten wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Haiterbach

Der Gemeinderat beschloss aufgrund einer Umstellung des Veranlagungsprogramms durch das Rechenzentrum zum 01.01.2025 eine Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser. Aufgrund der Umstellung ändern sich ab dem Jahr 2025 die Fälligkeiten der Vorauszahlungen zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember.

Änderung der Satzung über die Beseitigung des Abwassers der Stadt Haiterbach

Der Gemeinderat beschloss aufgrund einer Umstellung des Veranlagungsprogramms durch das Rechenzentrum zum 01.01.2025 eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung. Aufgrund der Umstellung ändern sich ab dem Jahr 2025 die Fälligkeiten der Vorauszahlungen zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember.

Erschließung Breitband im IKG Haiterbach-Waldachtal

Zurzeit wird die restliche Erschließung des IKG Haiterbach-Waldachtal ausgeführt. Dieser Bereich soll in die schon bestehende städtische Breitbandstruktur mit eingebunden werden. Nach mehrfachem Hin und Her hat die Deutsche Telekom mitgeteilt, dass sie im Bereich des IKG keine Leitungsstruktur verlegen wird. Im ersten Bauabschnitt für das IKG ab Ende Grundstück Heinrich-Schickhardt-Straße 5 wurden im Gehweg nur Leerrohre für den späteren Ausbau eingelegt, sodass für diesen Bereich nun die Micropipe-Rohrverbünde eingelegt werden können und diese dann an die schon bestehenden Röhrchenverteiler angebunden werden. Diese Leistung wurde nun von der Netze-BW einschließlich Planung und Dokumentation zu einem Preis von rund 60.000 Euro angeboten, der Gemeinderat stimmte dieser Vergabe zu.

Baubeschluss Kalkfräsen EKVO

Die Stadt hatte Arbeiten zum Abfräsen von Kalkablagerungen im Rohr beschränkt ausgeschrieben. Zwei Angebote gingen ein. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Arbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma RS Kanal- und Umweltservice aus Bisingen, zu vergeben.

Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.