Bürgermeister Stellenausschreibung
icon.crdate17.07.2024
Stadt Haiterbach Landkreis Calw Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Haiterbach mit ca. 6.100 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01. Januar 2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 20. Oktober 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 10. November 2024, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel
Stadt Haiterbach
Landkreis Calw
Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Haiterbach mit ca. 6.100 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01. Januar 2025 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 20. Oktober 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, 10. November 2024, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 23. September 2024, 18 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Haiterbach, Marktplatz 1, 72221 Haiterbach, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Haiterbach, Marktplatz 1, 72221 Haiterbach kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerber (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerber (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Den zur Wahl zugelassenen Bewerbern (m/w/d) wird Gelegenheit zu einer öffentlichen Vorstellung gegeben. Ort und Zeitpunkt der öffentlichen Bewerbervorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach 16 Jahren als Bürgermeister nicht wieder.
Die Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung erfolgte am Freitag, 5. Juli 2024, im Staatsanzeiger Baden-Württemberg.