Bericht über die öffentlichen Gemeinderatssitzungen am 24. Juli 2024
Am 24. Juli fanden in Haiterbach – ausnahmsweise in der Festhalle – gleich zwei Gemeinderatssitzungen nacheinander statt: zunächst die letzte Sitzung des bisherigen Gremiums, im Anschluss die erste Sitzung in neuer Zusammensetzung.
Hinderungsgründe bei den neu gewählten Stadträte/-innen
In der letzten Sitzung des alten Gemeinderats konnte dieser feststellen, dass für die neu gewählten Personen keine Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegen. Bürgermeister Hölzlberger informierte dabei, dass im Wahlprüfungsbescheid des Landratsamts Calw vom 24. Juni 2024 keine Beanstandungen genannt waren.
Rückblick, Verabschiedungen und Ehrungen
Mit einem Rückblick über umgesetzte Projekte und Erfolge in der Zeit von 2019 bis 2024 führte Bürgermeister Hölzlberger den nächsten Tagesordnungspunkt ein. Dabei nannte er unter anderem die Erweiterung des Industriegebiets um den IKG Haiterbach-Waldachtal, die Sanierung und den Umbau der Festhalle, die Erschließung der Baugebiete Wohnen an der Waldach und Mühlacker, die Umgestaltung der Oberschwandorfer Ortsmitte oder den Ausbau der Haiterbacher Straße mit neuer Brücke in Beihingen.
Aus dem Gemeinderat wurden verabschiedet: Andreas Hartl (2,5 Jahre GR-Mitgliedschaft), Raphael Schaible (3 Jahre), Yvonne Beck, Kai Kübler, Rainer Schuon (jeweils 5 Jahre), Rita Frey, Gerhard Walz (jeweils 10 Jahre), Bruno Bessey (15 Jahre Gemeinderat und 10 Jahre Ortsvorsteher Oberschwandorf) sowie Johann Pagitz (25 Jahre).
Für ihr kommunalpolitisches Engagement im Gemeinderat wurden Bruno Bessey, Rita Frey und Gerhard Walz mit dem Haiterbacher Stadtsiegel von 1840 sowie mit einer Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg geehrt. Gerhard Gutekunst (23 Jahre Mitgliedschaft Gemeinderat), Johann Pagitz (25 Jahre Mitgliedschaft Gemeinderat) und Mathias Kaupp (30 Jahre Mitgliedschaft) erhielten ebenfalls Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg. Das Stadtoberhaupt sprach allen ausscheidenden und geehrten Personen seinen herzlichen Dank für den jahrelangen Einsatz aus.
Abschied von Bauamtsleiter Werner Braun
Mit einem Geschenkkorb wurde Bauamtsleiter Werner Braun von Bürgermeister Hölzlberger verabschiedet. Nach sechs Jahren steht für Braun nun der verdiente Ruhestand an. Hölzlberger dankte Braun für sein großes Engagement. Durch seine Fachkenntis und seinen Einsatz konnte insbesondre bei der selbstständigen Durchführung von Ausschreibungen viel Geld für die Stadt gespart werden. Das Stadtoberhaupt lobte weiter seinen Einsatz bei der Umgestaltung der Festhalle. Braun wird weiterhin projektbezogen für die Stadt tätig sein. Sein Nachfolger ist Ruben Kirschenmann.
Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Nachdem die ausscheidenden Gremiumsmitglieder in den Zuschauerbereich gewechselt waren, nahm das neue Gremium in neuer Sitzungsordnung Platz. Die erste Sitzung begann mit der feierlichen Verpflichtung aller gewählten Personen. Hierbei geben die Stadträte/innen das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.Die durchgeführte Verpflichtung wird durch die Unterschrift der einzelnen Personen dokumentiert. Die Ratsmitglieder erhielten von der Verwaltung umfangreiches Material zur Einarbeitung in die Gremienarbeit.
Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter
Der Gemeinderat bestellt nach jeder Wahl des Gemeinderates aus seiner Mitte einen oder mehrere Verhinderungsstellvertreter des Bürgermeisters. In Haiterbach ist festgelegt, zwei Verhinderungsstellvertreter zu bestellen. Der Gemeinderat wählte einstimmig als ersten ehrenamtlichen Stellvertreter Gerhard Gutekunst und als zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter Mathias Kaupp.
Besetzung der Ausschüsse und weiterer Gremien
Im Wege der Einigung besetzte der Gemeinderat die verschiedenen Gremien mit folgenden Personen:
Technischer und Sanierungsausschuss
Häußler, Markus (Stellvertreter: Seeger, Uli); Killinger, Karin (Hölzle, Roland); Walz, Patrick (Schrag, Heiko); Kaupp, Matthias (Scheffert, Katja); Rapp, Uwe (Däuble, Julian); Härdter, Jochen (Keck, Thomas)
Verwaltungsausschuss
Seeger, Uli (Stellvertreter: Schübel, Daniel); Hölzle, Roland (Herold, Jessica); Gutekunst, Gerhard (Neff, Hannes); Däuble, Julian (Rapp, Uwe); Schweizer, Sina (Keck, Thomas); Helber, Elvira (Scheffert, Katja)
Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft
Schübel, Daniel (Stellvertreter: Schrag, Heiko); Däuble, Julian (Helber, Elvira)
Kindergartenausschuss
Schönmetzler, Simon (Stellvertreter: Schübel, Daniel); Scheffert, Katja (Helber, Elvira)
Abwasserzweckverband
Neff, Hannes (Stellvertreter: Walz, Patrick); Rapp, Uwe (Härdter, Jochen)
Volkshochschule Oberes Nagoldtal
Herold, Jessica (Stellvertreter Schönmetzler, Simon); Schweizer, Sina (Däuble, Julian)
ING-Park Nagold
Gutekunst, Gerhard (Stellvertreter: Keck, Thomas)
IKG Haiterbach-Waldachtal
Häußler, Markus (Stellvertreter: Seeger, Uli); Kaupp, Mathias (Keck, Thomas)
Wahl der Ortsvorsteher für Beihingen, Oberschwandorf und Unterschwandorf
Der Ortschaftsrat Beihingen hatte am 16.07.2024, der Ortschaftsrat Unterschwandorf am 18.07.2024 und der Ortschaftsrat Oberschwandorf am 23.07.2024 den Ortsvorsteher und die Stellvertreter als Vorschläge für den Gemeinderat gewählt. Der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter werden im Anschluss vom Gemeinderat gewählt. Folgende Personen wurden durch den Gemeinderat gewählt:
Beihingen
Ortsvorsteher: Dr. Alessandro Pagella; 1. Ortsvorsteher-Stellvertreterin: Melanie Däuble; 2. Ortsvorsteher-Stellvertreter: Jürgen Gaiser
Oberschwandorf
Ortsvorsteher: Roland Hölzle; Ortsvorsteher-Stellvertreterin: Jessica Herold
Unterschwandorf
Ortsvorsteher: Markus Häußler; Ortsvorsteher-Stellvertreterin: Angela Nisch
Bebauungsplan „Lauteräcker“ in Beihingen:
Zustimmung zum Planentwurf und Beschluss über die Öffentliche Auslegung
Mit diesem Tagesordnungspunkt trat das neue Gremium gleich in die Sacharbeit ein.
Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 13.12.2019 gefasst. Die Öffentliche Auslegung wurde am 24.02.2021 beschlossen. Die Öffentliche Auslegung fand vom 22.04.2021 bis zum 25.05.2021 statt. Das Bebauungsplanverfahren wurde gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) begonnen. Mit Urteil vom 18.07.2023 wurde der § 13 b BauGB vom Bundesverwaltungsgericht für unionswidrig erklärt. Für nach § 13 b BauGB begonnene Bebauungsplanverfahren, für die bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, gibt es nun eine sogenannte „Reparaturklausel“. Demnach dürfen nach § 13 b BauGB begonnene Verfahren weitergeführt werden, sofern keine erheblichen Umweltauswirkungen innerhalb des Gebietes bestehen.
Am 19.01.2024 fand ein Gespräch zwischen der Verwaltung der Stadt Haiterbach und Vertreterinnen des Naturschutzes vom Landratsamt Calw bezüglich des bereits begonnenen Verfahrens statt. Dabei wurde der Stadt Haiterbach signalisiert, dass das begonnene Bebauungsplanverfahren „Lauteräcker“ unter bestimmten Voraussetzungen mit Aussicht auf Erfolg weitergeführt werden kann.
Es wurde der Verwaltung deutlich signalisiert, dass aufgrund des § 33a Abs. 2 Naturschutzgesetzes, mit welchen wertvolle Streuobstbestände zwischenzeitlich geschützt sind, ein Ausnahmeantrag mit entsprechenden Ausgleichsflächen gestellt werden muss. Dieser Antrag auf Ausnahme hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn ausreichend Ersatzflächen umgesetzt werden können, ein hoher Wohnbedarf besteht sowie eine dichte Wohnbebauung im Gebiet vorgesehen ist. Der Wohnbedarf bzw. die Wohnraumschaffung im Gebiet müssen gegenüber den wertvollen Streuobstbeständen bei der Abwägung deutlich überwiegen.
Nach Rücksprache dem Büro HPC kommt es in diesem Gebiet zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen, weshalb deren Ansicht nach einer Vorprüfung des Einzelfalls zum Verfahren nach § 13 b BauGB gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB ausreichend ist. Ebenso wurde vom Büro HPC ein Antrag auf Ausnahme vom Naturschutzgesetz für die Entfernung der vorhandenen Streuobstbäume mit entsprechend dargestellten Ausgleichsflächen vorbereitet. Des Weiteren gibt es noch ein kleineres Heckenbiotop und eine erfasste Hangsickerquelle am Rande des Bebauungsplangebietes. Nach Einschätzung der Verwaltung und dem Büro HPC wurden die Hangsickerquelle dort falsch erfasst. Die Naturschutzbehörde ist beauftragt, beide Biotope nochmals vor Ort zu prüfen. Sollten die Biotope tatsächlich bestehen, müssten hierfür auch noch Ausnahmen beantragt werden. Da sich beide Stellen jedoch am Rande des Bebauungsplanes befinden, dürfte den Ausnahmen laut der Naturschutzbehörde nichts entgegenstehen.
Die Beteiligung wird als öffentliche Auslegung und als Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, durchgeführt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan „Lauteräcker“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch in Verbindung mit § 215 a Baugesetzbuch durchzuführen. Weiter hat das Gremium der öffentlichen Auslegung zugestimmt.
Gemeinsames Sommerfest
An die Sitzung schloss sich ein gemeinsames Sommerfest in der Festhalle an, zu dem alle alten und neuen Gemeinde- und Ortschaftsräte/innen sowie Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit Partnern eingeladen waren.
Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.
Die neue Zusammensetzung des Gemeinderats und der Ortschaftsräte finden sich ebenfalls auf der städtischen Homepage bei
Verwaltung & Service > Gemeinde- und Ortschaftsrat.






