Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2024
icon.crdate24.01.2024
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2024 Kriminalstatistik Haiterbach 2022 Jürgen Hammann vom Polizeirevier Nagold und Hubert Kreidler vom Polizeiposten Haiterbach stellten die Kriminalstatistik zum Jahr 2022 anhand einer Präsentation dem Gremium vor. Kindergartengebühren: Anpassung zum 1. September 2024 ährlich werden die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg zur Festsetzung der Elternbeiträge fortgeschrieben. In
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2024
Kriminalstatistik Haiterbach 2022
Jürgen Hammann vom Polizeirevier Nagold und Hubert Kreidler vom Polizeiposten Haiterbach stellten die Kriminalstatistik zum Jahr 2022 anhand einer Präsentation dem Gremium vor.
Kindergartengebühren: Anpassung zum 1. September 2024
ährlich werden die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg zur Festsetzung der Elternbeiträge fortgeschrieben. In den vergangenen Jahren wurde diese Empfehlung in Haiterbach nicht immer umgesetzt. Die Verwaltung hatte daher zunächst eine nächste Erhöhung zum 1. März 2024 vorgeschlagen. Nach Rückmeldungen vom Elternbeirat wird eine Erhöhung nun erst zum 1. September 2024 umgesetzt. Künftig sind jährliche Kita-Gebührenanpassungen im Herbst – analog den genannten Empfehlungen – vorgesehen. Die zu, 1.9. beschlossenen Gebühren sind wie untenstehend:
Basismodul: 7.30-13.30 Uhr
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind | 155,00 € |
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 120,00 € |
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 80,00 € |
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren | 28,00 € |
Betreuungsmodul I: 7.00-14.00 Uhr
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind | 175,00 € |
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 135,00 € |
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 90,00 € |
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren | 31,00 € |
Ganztagesbetreuung zzgl. 85,00 € Pauschale für das Mittagessen:
Gebühren je Kind | Anzahl Kinder unter 18 Jahren | |||
1 | 2 | 3 | 4 und mehr | |
Zehntscheuer | 235,00 € | 200,00 € | 160,00 € | 111,00 € |
Oberschwandorf | 205,00 € | 170,00 € | 130,00 € | 81,00 € |
Die Anpassung der Kindergartengebühren erfordert eine Änderung der Haiterbacher Kita-Satzung. Diese Satzungsänderung wurde zum Anlass genommen, weitere Änderungen in der Satzung vorzunehmen.
Zeitpunkt der Zusage für Kita-Platz
Bisher war der Zeitpunkt der Zusage für einen Kinderbetreuungsplatz in Haiterbach nicht in der Satzung definiert. Üblich war bisher, die Zusage 3 Monate vor dem Eintritt in den
Kindergarten zu erteilen. Künftig erfolgt die Zusage für einen Kindergartenplatz 6 Monate vor dem 3. Geburtstag des Kindes oder 6 Monate vor dem tatsächlich geplanten Beginn der Betreuung.
Änderung der Zuordnung der Straßenzüge
Die Zuordnung der Straßenzüge zu den einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen wurde geändert. Neu ist folgendes: Die Kinder, die in Altnuifraer Straße wohnen werden ab sofort dem Kindergarten Brunnenstr. zugeordnet (bisher Zehntscheuer). Die Kinder, die bis zum Abzweig Schlehenweg wohnen (bis Hausnummer 39) werden zukünftig der Brunnenstr. zugeordnet. Der Teil nach dem Abzweig Schlehenweg (nach Hausnummer 39) bleibt dem Kindergarten Arche Noah zugehörig.
Aufnahme in die Einrichtung
Weiter wurde beschlossen, dass für einen Ganztagesplatz auch der Nachweis vom Jobcenter akzeptiert wird, dass eine Arbeit gesucht oder eine Aus- oder Weiterbildung absolviert wird.
Aufsichtspflicht bei gemeinsamen Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit Eltern während der Betreuungszeit, wurde klargestellt, dass auch hierbei die Aufsichtspflicht bei den Eltern liegt und nicht bei den pädagogischen Fachkräften.
Abrechnung Mittagessen bei Eingewöhnung
Bei Eingewöhnungen, die nicht zu Monatsanfang, sondern zum 15. eines Monats beginnen, wird erst ab dem Folgemonat die Mittagessenspauschale in Rechnung gestellt.
Haushaltsplan 2024 der Stadt Haiterbach - Einbringung
Ergebnishaushalt
Im städtischen Ergebnishaushalt fürs Jahr 2024 wird mit 16.377.100 € an Erträgen und 16.947.436 € an Aufwendungen geplant. Damit ist im Haushaltsjahr 2024 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von -570.336 € zu rechnen.
Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer wurden zum 01.01.2024 erhöht. Dadurch rechnet die Stadt im Jahr 2024 mit Mehrerträgen. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraftsumme der Stadt Haiterbach ergeben sich gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich weniger Schlüsselzuweisungen.
Die gestiegene Steuerkraft der Stadt wirkt sich auch auf die Aufwendungen im Ergebnishaushalt aus. Die Finanzausgleichsumlage steigt um 361.000 € auf 2.280.000 €, die Kreisumlage nimmt um 950.000 € gegenüber dem Vorjahr zu und erhöht sich auf 3.850.000 €. Durch die getätigten Kreditaufnahmen 2023 in Höhe von 4 Mio. € steigen 2024 die Zinsaufwendungen um 148.844 € auf 167.844 €. Aufgrund der Tarifabschlüsse 2023 betragen die Personalaufwendungen in diesem Jahr 4.622.900 € (+237.656 € gegenüber IST 2023). Die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst wirken sich zum Teil auch auf die anfallenden Aufwendungen für Dienstleistungen wie etwa Diakonieverband für Schulsozialarbeit und Flüchtlingsarbeit aus. Aufgrund der Kommunal- und Bürgermeisterwahl im Jahr 2024 weisen die Geschäftsaufwendungen der Verwaltung 31.800 € mehr aus. Diese Aufzählung stellt lediglich die wesentlichen planbaren Veränderungen im Ergebnishaushalt gegenüber dem Jahr 2023 dar. In einzelnen Bereichen zum Beispiel bei der Flüchtlingsunterbringung kann die Entwicklung der Zahlen nicht verlässlich vorausgesagt werden. Erfreulicherweise sind die im letzten Jahr erwarteten Steigerungen der Energiekosten nicht wie angenommen eingetreten, sodass die Planansätze für 2024 und die Folgejahre diesbezüglich wieder geringer ausfallen.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt 2024 sind Investitionen von insgesamt 5.468.200 € geplant. Das Investitionsprogramm 2024 spiegelt im Wesentlichen das Ergebnis der vergangenen Klausurtagung mit dem Gemeinderat wider.
Die investiven Auszahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
200.000 € Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
4.595.000 € Auszahlungen für Baumaßnahmen
512.200 € Auszahlungen für bewegliches Sachvermögen (insb. Feuerwehr, Bauhof)
161.000 € Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kindergarten und Kirche)
Zu den bedeutendsten Baumaßnahmen und investiven Anschaffungen 2024 zählen:
- Neubau Bauhof 100.000 €
- FFW Oberschwandorf Ersatzbeschaffung Fahrzeug LF 8/6 150.000 €
- Investive Beschaffungen FFW allg. (Geräte, Digitalfunk etc.) 126.000 €
- Straßensanierung in der Wanne 560.000 €
- Umbau Bürgerhaus Unterschwandorf 100.000 €
- Ausbau Wiesenstraße Oberschwandorf 250.000 €
- EKVO Sanierung der Kanäle 320.000 €
- Breitbandausbau 36.000 €
- Burgschule u.a. digitale Ausstattung, neue Absauganlage Technikraum und Kleintraktor 54.000 €
Die Beträge stellen Nettobeträge der einzelnen Maßnahmen im Jahr 2024 dar (Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der Zuschüsse).
Den investiven Auszahlungen stehen Einzahlungen in Höhe von 4.206.000 € gegenüber:
2.728.000 € Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Investitionszuschüsse)
470.000 € Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen
1.000.000 € Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Bauplatzerlöse)
8.000 € Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Rückflüsse von Ausleihungen)
Somit ergibt sich 2024 ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 1.262.200 €. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts beträgt 295.964 €. Dieser muss nach der Gemeindehaushaltsverordnung so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung gedeckt werden kann, soweit dafür keine anderen Einnahmen aus Investitionstätigkeit oder Finanzierungsreserven aus früheren Jahren zur Verfügung stehen. Der Zahlungsmittelüberschuss 2024 reicht nicht aus, um die ordentliche Tilgung der aktuellen Kredite zu bestreiten, auch nicht im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027, wenn weitere Kreditaufnahmen notwendig werden.
Ausblick
Nach Auffassung der Kämmerin lassen sich aus heutiger Sicht weitere Kreditaufnahmen in den nächsten Jahren mit der Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Haiterbach nicht vereinbaren. Sie plädiert daher eindringlich an den Gemeinderat, das geplante Investitionsprogramm 2024 und Folgejahre aus den genannten Gründen noch einmal einer strikten Klausur und Priorisierung zu unterziehen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Haushaltswirtschaft im Verlauf 2024 ebenso gut entwickelt wie im Jahr 2023, sodass am Ende keine Kreditaufnahmen nötig sind, um den investiven Finanzierungsfehlbetrag von 1.262.200 € aufzubringen. Dennoch wird sicherheitshalber, sollte sich die Finanzsituation anders wie erwartet entwickeln, eine Kreditaufnahme von 1.000.000 € eingeplant. Zinsaufwendungen und Tilgungsausgaben für Kredite sind im Haushaltsplan 2024 jedoch nicht eingearbeitet. Der Schuldenstand im Kernhaushalt der Stadt würde sich 2024 demnach folgendermaßen entwickeln.
Schuldenstand Ende 2023 | 8.346.442 | € |
Tilgung 2024 | -656.300 | € |
Kreditaufnahme 2024 | 1.000.000 | € |
Schuldenstand Ende 2024 | 8.690.142 | € |
Dies ergibt eine Verschuldung pro Einwohner (6.005) auf Jahresende von 1.447 €.
Der Beschluss über den Haushaltsplan ist in der Gemeinderatssitzung im März vorgesehen.
Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ - Einbringung
In der Wasserversorgung rechnen wir 2024 im Erfolgsplan mit einem Jahresüberschuss von 155.200 €. Diese deutliche Verbesserung gegenüber dem Planansatz 2023 ist insbesondere auf die positive Entwicklung der Dividendenausschüttung vorhandener EnBW Aktien (+ 40.000 €) und Mehrerträgen an zu erwartenden Umsatzerlösen (+ 50.000 €) zurück zu führen. Die Materialaufwendungen gehen insgesamt um ca. 71.000 € zurück, weil die ab 2023 geplanten Stromkosten nicht wie ursprünglich angenommen gestiegen sind. Die Festkosten für Wasser steigen ab 2024 um rund 10.000 € aufgrund des zugekauften höheren Wasserbezugs.
Folgende Investitionen und Zahlungsflüsse stehen hinter den im Liquiditätsplan 2024 ausgewiesenen investiven Auszahlungen:
Allgemeine Neu- und Erweiterungen | 10.000 | € |
Erneuerung Füllleitung Industriegebiet | 150.000 | € |
Schacht und Hausanschlüsse Altnuifraer Str. | 50.000 | |
Neubau WL Beihingen-OSD | 695.500 | € |
Erhöhung Beteiligung WV Kleine Kinzig | 75.000 | € |
Wasserleitung Beihingen PW Rot | 570.000 | € |
Tilgung Kredite | 80.000 | |
Zinsen | 24.400 | |
Summe | 1.654.900 | € |
Den Auszahlungen stehen zur Finanzierung folgende Einzahlungen gegenüber:
Wasserversorgungsbeiträge | 262.000 | € |
Kreditaufnahme | 500.000 | € |
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit | 364.600 | € |
Investitionszuschüsse | 556.500 | € |
Summe | 1.683.100 | € |
Die Schulden im Eigenbetrieb Wasserversorgung entwickeln sich im Jahr 2024 laut dieser Planung wie folgt:
Schuldenstand Ende 2023 | 650.000 | € |
Tilgung 2024 | -80.000 | € |
Kreditaufnahme 2024 | 500.000 | € |
Schuldenstand Ende 2023 | 1.070.000 | € |
Dies ergibt eine Verschuldung pro Einwohner (6.005) auf Jahresende 2024 von 178 €. Von der Kreditermächtigung in Höhe von 500.000 € wurde im Wirtschaftsjahr 2023 kein Gebrauch gemacht.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 der Stadt Haiterbach sowie des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ ist für die Sitzung des Gemeinderats im Februar 2024 vorgesehen.