Infos der Verwaltung: Stadt Haiterbach

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Infos der Verwaltung

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 29. April 2025

icon.crdate07.05.2025

Feuerwehr: Fahrzeug-Beschaffung für die Abteilung Oberschwandorf Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Keine Einführung von Tempo 30 auf der

Feuerwehr: Fahrzeug-Beschaffung für die Abteilung Oberschwandorf

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Keine Einführung von Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt in Haiterbach

Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, auf einem Teil Ortsdurchfahrt Tempo 30 einzuführen. Aufgrund der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und einer Neuerung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es nun die Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Höhe von Fußgängerüberwegen einzurichten. Demnach besteht die Möglichkeit, die Ortsdurchfahrt Haiterbach teilweise auf Tempo 30 zu reduzieren. Auf der Höhe von Zebrastreifen erlaubt das Gesetz nun eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Die beiden vorhandenen Zebrastreifen (Nagolder Straße und Marktplatz) liegen nicht weiter als 500 Meter auseinander. So hätte aus Sicht der Verwaltung eine Tempo 30-Zone ohne Unterbrechung ab Höhe Einfahrt Alte Nagolder Straße bis zur Einmündung in die Altnuifraer Straße eingerichtet werden können. Auch am neu eingerichteten Fußgängerüberweg in der Altnuifraer Straße schlug die Verwaltung Tempo 30 vor. Für die Ortschaften wurde das Thema Geschwindigkeitsreduzierungen an die Ortschaftsräte übergeben. Hintergrund des Verwaltungsvorschlages waren auch regelmäßige Beschwerden seitens der Bürgerschaft, dass an den Fußgängerüberwegen zu schnell gefahren wird und ein sicheres Überqueren nicht möglich sei.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich gegen Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt und in der Altnuifraer Straße. Gleichzeitig sprachen sich die Ratsmitglieder dafür aus, das Thema Geschwindigkeitsreduzierungen gesamtstädtisch anzugehen.

Interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Haiterbach mit umliegenden Gemeinden

Bei Kommunen im ländlichen Raum und in der Größenordnung von Haiterbach kommt es bei Personalwechseln immer mehr zu personellen Engpässen. Immer wieder wird für offene Stellen auf dem freien Markt kein geeignetes Fachpersonal gefunden. So zuletzt in Haiterbach beim Versuch der Wiederbesetzung der Stelle Leitung Amt für Finanzen und Technik nach der Wahl der Stelleninhaberin zur Bürgermeisterin von Haiterbach. Die Bürgermeister von Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Rohrdorf und Simmersfeld haben sich im November 2024 zu einem Austausch zur interkommunalen Zusammenarbeit getroffen und abgewogen, in welchen Bereichen eine Zusammenarbeit denkbar wäre. Die genannten Gemeinden haben eine ähnliche Struktur und aufgrund ihrer Größe dieselben Probleme bei der Personalgewinnung und -vertretung sowie bei der Bewältigung der ständig zunehmenden und komplexer werdenden Aufgaben. Einige Bereiche sind für Haiterbach bereits über die Verwaltungsgemeinschaft mit Nagold und Rohrdorf abgedeckt (zum Beispiel Bauangelegenheiten oder Gutachterausschuss).

Aus Sicht der Verwaltung ist künftig eine interkommunale Zusammenarbeit in folgenden Bereichen grundsätzlich denkbar: Standesamt, EDV/Digitalisierung, Personalrekrutierung, Bauhof, Wasserversorgung sowie Kämmerei. Über die Form einer interkommunalen Zusammenarbeit gibt es unterschiedliche Modelle. Diese reichen von einer formlosen Absprache über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung bis hin zur Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbands oder Zweckverbands.

In der Bürgermeisterbesprechung im November 2024 wurde besprochen, dass die anwesenden Gemeinden sich eine Zusammenarbeit in den oben aufgeführten Bereichen grundsätzlich vorstellen können.

Nachdem für die Wiederbesetzung der Kämmererstelle keine geeignete Person gefunden werden konnte, hat Haiterbach Kontakt mit Egenhausen aufgenommen. Inzwischen wurde die Unterstützung durch den dortigen Kämmerer vereinbart.

Durch die interkommunale Zusammenarbeit sollen langfristig eine dauerhaft gesicherte Bearbeitung der Aufgaben vor Ort gesichert werden und Einsparungen durch Synergieeffekte erreicht werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden in verschiedenen Verwaltungsbereichen zu prüfen und die Verwaltung mit der Erarbeitung konkreter Vorschläge zur Umsetzung beauftragt.

Friedhof: Anpassung der Gebühren zum 1. Juni 2025

Die Friedhofsgebühren der Stadt Haiterbach wurden seit dem Jahr 2014 nicht mehr erhöht. Zum damaligen Zeitpunkt lag eine Gebührenkalkulation einer externen Firma vor, die die Gebühren bis 2018 kalkuliert hatte. Die ausführende Firma auf den Friedhöfen der Stadt Haiterbach erhöht ihre Gebühren für die Bestattungen alle zwei Jahre um zirka 5 Prozent, zuletzt zum 01.04.2025. Auch die Personalkosten für die Aufgabenerledigung auf dem Friedhof sind in den letzten Jahren durch Tariferhöhungen gestiegen. Im Vergleich zu den meisten umliegenden Gemeinden sind die Friedhofsgebühren der Stadt Haiterbach vergleichsweise günstig. Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben vorrangig Erträge und Einzahlungen aus Entgelten für Leistungen zu beschaffen. Eine Erhöhung der Gebühren ist deshalb angemessen und notwendig, um den Friedhof in Zukunft kostendeckender zu gestalten.

Der Gemeinderat hat neue Bestattungsgebühren beschlossen. Die entsprechende Satzung tritt zum 01.06.2025 in Kraft.

Aufstellungsbeschluss: Bebauungsplan Horber Straße/Salzstetter Straße - 5. Änderung

Der Eigentümer des Grundstückes Flst.Nr. 2627/2, Gemarkung Haiterbach, möchte auf diesem Grundstück einen Parkplatz errichten. Das Grundstück ist derzeit als öffentliche Grünfläche im gültigen Bebauungsplan Horber Straße/Salzstetter Straße ausgewiesen. Um der geringen Anzahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze in der Kernstadt von Haiterbach entgegenzuwirken, soll dieser Teilbereich von öffentlicher ausgewiesener Grünfläche in Parkplatzflächen geändert werden. Es haben Vorgespräche mit der Stadtverwaltung und dem Landratsamt stattgefunden. Nach Ansicht des Landratsamtes kann diese Nutzung mit einer entsprechenden Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt werden. Der Gemeinderat stimmte dem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu.

Aufstellungsbeschluss: Bebauungsplan Kurze Umbrüche-Bühlwiesen - 3. Änderung

Das Grundstück Flst.Nr. 7343, Gemarkung Haiterbach, ist derzeit im Bebauungsplan Kurze Umbrüche-Bühlwiesen als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Um einer direkt angrenzenden Firma dringend erforderliche Erweiterungsflächen schaffen zu können, soll diese öffentliche Grünfläche im Rahmen einer Bebauungsplanänderung als Stellplatzfläche und einem kleineren Baufenster für Gebäude umgewandelt werden. Der Gemeinderat stimmte dem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu.

Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.