Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 28. Mai 2025
Feuerwehrbedarfsplan Stadt Haiterbach: Fortschreibung
Im Jahr 2015 wurde der letzte Feuerwehrbedarfsplan für Haiterbach erstellt. Dieses Grundlagenwerk ist regelmäßig fortzuschreiben. 2024 wurde Dr. Roland Demke, BC Brandschutz Consulting GmbH aus Heilbronn, damit beauftragt. Als Grundlage hierfür wurden die statistischen Erhebungen aus den Jahren 2020 bis 2024 herangezogen. Ein Feuerwehrbedarfsplan beinhaltet wichtige Informationen, um eine leistungsfähige und zu den örtlichen Gegebenheiten passende Feuerwehr zu planen. Des Weiteren beschreibt er, welche Leistungen von der Feuerwehr Haiterbach erbracht werden sollen. Hierfür wird der aktuelle Zustand aufgezeigt und zukunftsfähige Empfehlungen ausgesprochen. Der Abschluss bildet eine Bewertung sowie eine Liste mit empfohlenen Maßnahmen. Der Feuerwehrbedarfsplan soll Gemeinderat und Verwaltung Orientierung geben. In der Sitzung erfolgt die Vorstellung des Plans und seiner Maßnahmen anhand einer Präsentation. Diese kann unter haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen – Sitzung am 28.05.2025“ – auf der Startseite der städtischen Homepage aufgerufen werden. Der Gemeinderat hat von der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans zustimmend Kenntnis genommen.
Feuerwehr: Beschaffung Fahrzeug LF 10 Abteilung Oberschwandorf
Bereits in der Sitzung am 20. März 2024 wurde die Beschaffung des LF 10 für die Abteilung Oberschwandorf behandelt und der Vergabe von Los 1 an die Firma BAI aus Italien mit einer Vergabesumme von 419.705,86 €, sowie von Los 2 an die Firma Bastian aus Karlsruhe mit einer Vergabesumme von 103.822,49 € zugestimmt. Einige optionale Gegenstände für die Lose 1 und 2 waren auch Gegenstand der Ausschreibung.
Nach neuerlicher Prüfung und Wertung hat der Gemeinderat nun beschlossen, die bereits gelieferten und benötigten optionalen Leistungen (Doppelscheinwerfer in LED-Technik, Heckwarnsystem, Unterbausystem Stab-Pack und Schlauchwickelkorb) zu beschaffen. Mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt wurden weitere optionale zum derzeitigen Zeitpunkt noch stornierbare Leistungen (AED Typ Schiller, Schleifkorbtrage, Nasssauger und Watthosen).
Grundschulbetreuung und Mittagessen Schule/Kindergärten:
Neue Schulbetreuungssatzung und Anpassung Gebühren
An den Gebühren für die Grundschulbetreuung in Haiterbach hat sich seit ihrer Einführung vor etwa 12 Jahren nichts geändert. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass diese Gebühren ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 mittels Satzung erhoben werden. Damit ist eine Rechtsgrundlage für öffentlich-rechtliche Gebühren und erleichterte Beitreibungen geschaffen. Gleichzeitig wurde einer Umstellung von bisher spitz abgerechneten Gebühren auf eine Monatspauschale zugestimmt. Dabei wurde die Gebührenhöhe im Jahresvergleich nur geringfügig angepasst und für Oberschwandorf für die Mittagsbetreuung aufgrund der kürzeren Angebotsdauer ein reduzierter Satz beschlossen. In den nächsten Jahren sollen diese Gebühren analog den kommenden Tarifsteigerungen angepasst werden.
Beim Preis für das Mittagessen in Schule und Kindergärten hat der Lieferant Haus Emmaus im Frühjahr 2025 eine Erhöhung zum 1. September 2025 angekündigt, welche eine Anpassung der Monatspauschalen fürs Essen in den Kindergärten und der Schule notwendig macht. Der Gemeinderat hat folgende Sätze beschlossen.
Die neuen Betreuungsgebühren ab 1. September 2025:
Einheit | Gebühr pro Wochentag pro Monat |
Frühbetreuung 7 Uhr (Hai) bzw. 7.30 Uhr (OSD) bis Schulbeginn (Montag bis Freitag) | 7 Euro |
Mittagsbetreuung nach Schulende bis 16 Uhr (Hai) (Montag bis Freitag) | 7 Euro |
Mittagsbetreuung nach Schulende bis 14 Uhr (OSD) (Montag bis Freitag) | 5 Euro |
Spätbetreuung 16 bis 17 Uhr (nur Hai, Mo. bis Do. und nur wenn Mindestanzahl zusammenkommt) | 5,25 Euro |
Die neuen Monatspauschalen ab 1. September 2025 fürs Mittagessen an der Burgschule:
1 Essen | 2 Essen | 3 Essen | 4 Essen | 5 Essen | |
Pauschale Schule neu | 20 €/Monat | 40 €/Monat | 60 €/Monat | 80 €/Monat | 100 €/Monat |
Die neuen Monatspauschalen ab 1. September 2025 fürs Mittagessen in den Kindergärten (Zehntscheuer und Oberschwandorf). Neu ist, dass auf Wunsch der Eltern künftig auch in den Kindergärten einzelne Essen pro Woche gebucht werden können:
1 Essen | 2 Essen | 3 Essen | 4 Essen | 5 Essen | |
Pauschale Kita neu | 21 €/Monat | 42 €/Monat | 63 €/Monat | 84 €/Monat | 105 €/Monat |
Die Familien werden über diese Änderungen zum neuen Schuljahr zeitnah informiert und erhalten zu gegebenem Zeitpunkt das neue Anmeldeformular.
Finanzbericht I. Quartal 2025
Der Gemeinderat nahm den Einblick in die aktuelle finanzielle Situation der Stadt zur Kenntnis.
Kreditaufnahme 2025
Mit Erlass vom 23.04.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Calw, die Gesetzmäßigkeit der Haiterbacher Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025 bestätigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 3.900.000 € wurde in diesem Zusammenhang genehmigt. Aufgrund der fortschreitenden und geplanten Investitionen 2025 muss hierfür in den kommenden Wochen auf die Kreditermächtigung zurückgegriffen werden. Die Verwaltung plant zeitnah die Aufnahme eines Kredites. Der Gemeinderat hat der Aufnahme eines endfälligen Darlehens über 2 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu den zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme günstigsten Konditionen zugestimmt.
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeisterin Kerstin Brenner gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung den Preis für Hangbauplätze im Ortsteil Oberschwandorf auf 180 Euro pro Quadratmeter festgelegt hat.
Verschiedenes
Bürgermeisterin Kerstin Brenner informierte, dass im Ortsteil Beihingen die bestehende Tempo-30-Zone an der Ortsdurchfahrt verlängert werden soll.
Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.