Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. September 2025
In der ersten Gemeinderatsitzung nach der Sommerpause fand die Blutspenderehrung statt und der Gemeinderat hat verschiedene Beschlüsse gefasst.
Kindertageseinrichtung Haiterbach: Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung wurde von der Stabsstelle Kindertageseinrichtungen, Jennifer Schneider, zum Stichtag 01.09.2025 erstellt und fortgeschrieben. Bei der Bedarfsplanung wurde der Ist-Stand aller Haiterbacher Kindertageseinrichtungen sowie der Tagesmütter abgefragt. Derzeit sind in den städtischen Kindergärten alle Personalstellen für die Betreuungsformen, die im Kindergartenjahr 2025/2026 angeboten werden, besetzt. Die vorhandenen Kindergartenplätze für die 3- bis 6-Jährigen sind ausreichend, es bestehen derzeit keine Wartelisten. Somit ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren in Haiterbach gewährleistet. Der Gemeinderat nahm die Bedarfsplanung zur Kenntnis. Weitere Infos können der Präsentation auf der städtischen Homepage entnommen werden.
Sanierung Wasserleitung Hochbehälter Hasloch-Karlstraße:
Vergabe der Tiefbau- und Rohrverlegearbeiten
In der Gemeinderatssitzung im Juni 2025 wurde der Baubeschluss zur Sanierung der Wasserverbindungsleitung Hochbehälter Hasloch-Karlstraße gefasst und die Ingenieurleistungen vergeben. Zwischenzeitlich wurden für die Tief- und Straßenbauarbeiten fünf Firmen bei einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin im September lag der Stadt Haiterbach ein Angebot der Firma Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach vor. Das Ausschreibungsergebnis lag unter der Kostenschätzung. Einstimmig beschloss der Gemeinderat nun, die Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten zu einer Auftragssumme von rund 241.000 Euro an die Haiterbacher Firma Rath zu vergeben.
Feststellung Jahresabschluss 2021 der Stadt Haiterbach
Die Stadt Haiterbach hat zum 01.01.2019 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Seit dem Haushaltsjahr 2019 werden die Haushaltspläne der Stadt daher nach den Vorschriften des NKHR erstellt. Das letzte große Projekt im Zusammenhang mit der Umstellung auf das NKHR war die Erstellung der doppischen Jahresabschlüsse. Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 liegt nunmehr der dritte Jahresabschluss vor, der auf Grundlage der Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) aufgestellt wurde. In seiner Sitzung am 17. September stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2021 gemäß dem vorgestellten Feststellungsbeschluss fest.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde seitens der Stadtverwaltung zwischenzeitlich fertiggestellt. Die finale Endfassung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steht noch aus. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist für die Gemeinderatssitzung im Oktober vorgesehen. Die Arbeiten am Jahresabschluss 2023 befinden sich bereits in vollem Gange. Eine zeitnahe Fertigstellung wird angestrebt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des städtischen Eigenbetriebs Wasserversorgung
Die Steuerberatungsgesellschaft BW Partner aus Stuttgart hat den Jahresabschluss 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Stadt Haiterbach erstellt. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Gemeinderat diesem Jahresabschluss zu. Der Jahresgewinn in Höhe von 154.314,15 Euro wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Nordschwarzwald zur Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen – erneute Beteiligung
Die Teilfortschreibung dieses Regionalplans wurde im Frühjahr 2024 im Technischen- und Sanierungsausschuss und im Gemeinderat beraten. In der Gemeinderatssitzung im April 2024 wurde beschlossen, dass der Gemeinderat der vom Regionalverband vorgeschlagenen Vorrangfläche zustimmt.
Auf Grund der durchgeführten Beteiligungen wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart Einwendungen gegen die ausgewiesene Fläche erhoben. Grund für die Reduzierung des ausgewiesenen Vorranggebietes ist der vorhandene Segelflugplatz beim „Dürrenhardter Hof“. Es gibt vorgeschriebene Mindestabstände.
Unter Berücksichtigung dieser Mindestabstände wurde die ausgewiesene Vorrangfläche nochmals deutlich reduziert. Laut der nun reduziert festgesetzten Fläche entfällt somit die komplette landwirtschaftliche Fläche und es ist nur noch die dort vorhandene Waldfläche auf Gemarkung Haiterbach direkt an der Gemarkungsgrenze zu Schietingen als Vorrangfläche ausgewiesen.
Der Technische- und Sanierungsausschuss hat diese Änderung im August 2025 vorberaten. Der Technische- und Sanierungsausschuss hat den Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst, dass der Änderung in dieser Form zugestimmt wird. Auch wenn die Stadt Haiterbach dort gerne noch mehr Fläche ausgewiesen hätte, wird ein Einspruch auf Grund der vorgeschriebenen Mindestabstände nicht erfolgversprechend sein. Der Gemeinderat der Stadt Haiterbach folgte der Empfehlung des Ausschusses und stimmte der reduzierten Form für Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen zu.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeisterin Kerstin Brenner gab bekannt, dass der VfR Beihingen zur Anschaffung eines Mähroboters einen städtischen Zuschuss erhält.
Verschiedenes
Bürgermeisterin Kerstin Brenner wies auf die am Wochenende stattfindende Leistungsschau hin und lud die Gemeinderäte herzlich dazu ein.
Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.

