Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2025
Qualifizierter Mietspiegel
Dem Gemeinderat wurde von Herrn Trinkhaus vom EMA Institut der neue qualifizierte Mietspiegel vorgestellt, der in Zusammenarbeit mit dem EMA Institut und den Gemeinden Nagold, Haiterbach, Ebhausen und Rohrdorf ausgearbeitet wurde.
Feststellung Jahresabschluss 2022 der Stadt Haiterbach
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 konnte fertiggestellt werden. Die Verwaltung setzt damit den eingeschlagenen Weg fort, bestehende Rückstände bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse systematisch aufzuarbeiten. Der Jahresabschluss 2022 stellt zugleich den letzten Abschluss dar, der in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner erarbeitet wurde. Ab dem Haushaltsjahr 2023 wird die Erstellung der Jahresabschlüsse wieder eigenständig durch die Verwaltung erfolgen.
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2022 der Stadt Haiterbach fest.
Wasserleitung Industriegebiet - Hochbehälter Niederzone - Abschluss Ingenieurvertrag
Die Wasserleitung vom Industriegebiet zum Hochbehälter Niederzone Haiterbach weist immense Schäden auf und ist dringend sanierungsbedürftig. Bei einem Ausfall ist nicht nur die Niederzone von Haiterbach betroffen, sondern auch die Mittelzone, da der Hochbehälter Hasloch durch den Hochbehälter Niederzone versorgt wird. Die Länge der aktuellen Leitung beträgt zirka 1.350 Meter. Laut den Bestandsplänen führt die aktuelle Leitung durch Biotope und liegt in privaten Wohngrundstücken. Die Wasserleitung ist aus den genannten Gründen nur sehr schwer zugänglich und eine Reparatur wäre dadurch mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Eine Erneuerung der Leitung mit neuem Trassenverlauf hat aus diesen Gründen aus Sicht der Wasserversorgung eine sehr hohe Priorität. Je nach Trassenverlauf beträgt die Länge der neuen Leitung zirka 1.300 Meter bis 1.400 Meter.
Ein weiterer Vorteil wäre, dass man das Leitungsstück in der Industriestraße außer Betrieb nehmen könnte, welches auch stark korrodiert ist. Dies ist in den Schächten ersichtlich.
Die Erneuerung der Wasserleitung ist aller Voraussicht nach förderfähig und die Antragstellung muss bis 30.09. eines jeweiligen Jahres erfolgen. Ferner müssen dazu sämtliche Zustimmungen von Grundstückseigentümern und Genehmigungen wie etwa Naturschutz vorliegen. Die Verwaltung beabsichtigt nun, mit den notwendigen Voruntersuchungen zu starten, um 2026 den Zuschussantrag zu stellen. Somit könnte nach Bewilligung mit dem Bau im Jahr 2027 begonnen werden.
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des empfohlenen Ingenieurvertrags für den Bau einer Verbindungsleitung zwischen dem Industriegebiet und dem Hochbehälter Niederzone Haiterbach zu.
Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete
Die am 12. Dezember 2023 in Kraft getretene Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) verpflichtet alle Betreiber öffentlicher Wasserversorgungen zur Durchführung einer risikobasierten Bewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete. Diese Bewertung umfasst unter anderem die Einzugsgebietsanalyse, Gefährdungsabschätzung, Risikobewertung, Erstellung eines Untersuchungsprogramms sowie eine Dokumentation. Die vollständige Dokumentation ist spätestens bis zum 12. November 2025 bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.
Im Kreis der Bürgermeister wurde in den letzten Monaten versucht, eine gemeinsame, koordinierte Untersuchung der Trinkwassereinzugsgebiete unter Federführung des Landratsamts Calw durchzuführen. Ziel war es, Synergien zu nutzen und die Kosten für die einzelnen Städte und Gemeinden zu reduzieren.
Die Durchführung der Bewertung liegt laut Verordnung jedoch klar in der Verantwortung der einzelnen Wasserversorger. Dementsprechend ist jede Kommune gezwungen, eigenständig eine Lösung zu finden.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Vertrag zur Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete gemäß TrinkwEGV abzuschließen und die Projektkoordination zu übernehmen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeisterin Brenner gab bekannt, dass der Tennisclub Haiterbach für die Sanierung von zwei Plätzen sowie den Bau eines Geräteschuppens im Jahr 2026 einen Zuschuss erhält.
Ebenfalls gab Bürgermeisterin Brenner bekannt, dass der Verwaltungsausschuss eine Erhöhung des Pachtzinses ab dem Jahr 2026 beschlossen hat:
Für Wiesen und Baumwiesen von 0,25 €/Ar auf 0,50 €/Ar;
Für Ackerflächen von 0,75 €/Ar auf 1,00 €/Ar und
für sonstig genutzte städtische Flächen eine Pauschale von jährlich 25 €.
Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.

