Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2025
Haushalt 2026: Einbringung
Die Stadtverwaltung Haiterbach präsentierte den Entwurf des Haushaltsplans 2026. Dieser ist mit Unterstützung von Daniel Merkle, Kämmerer der Nachbargemeinde Egenhausen, entstanden. Die Prioritäten im Haushaltsjahr 2026 sind: Sanierung und Ausbau der Infrastruktur (Straßen, Kanäle, Glasfaser); Instandhaltung städtischer Gebäude; Weiterführung begonnener Maßnahmen (Bürgerhaus Unterschwandorf, Neu-/ Umbau Bauhofgebäude) sowie die Entwicklung von Baugebieten. Seitens der CDU-Gemeinderatsfraktion wurde zusätzlicher Diskussionsbedarf über verschiedene geplante Projekte benannt. Da derzeit bei manchen Projekten hinsichtlich der Finanzierung noch Details zum Sondervermögen des Bundes fehlen, wird die Verwaltung Anfang des neuen Jahres einen Termin für den Austausch dazu planen.
Bebauungsplan Kurze Umbrüche-Bühlwiesen 3. Änderung: Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kurze Umbrüche-Bühlwiesen – 3. Änderung“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates im April 2025 gefasst.
Ein Teil der Grünfläche auf dem Grundstück Flst.-Nr. 7343 im Gewerbegebiet „Kurze Umbrüche“ der Stadt Haiterbach soll einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die restliche Fläche verbleibt weiterhin als Grünfläche. Grund für diese Änderung ist die Nachfrage der Fläche als Erweiterungsfläche für den südlich angrenzenden Bestand der Alfred Schuon GmbH. Das Unternehmen beabsichtigt, diese Flächen als Verkehrs- und Abstellflächen für seinen Fuhrpark und als Outdoor-Lagerflächen zu nutzen und ein Fahrerhaus zum Aufenthalt des Personals zu errichten. Auch das Laden für E-Fahrzeuge/LKWs soll hier möglich sein.
Diese Bebauungsplanänderung erfolgt im Rahmen der Nachverdichtung der Innenentwicklung. Dabei wird von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Ebenso kann bei diesem Verfahren auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden und gleich die öffentliche Auslegung erfolgen. Die Beteiligung wird als öffentliche Auslegung und als Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, durchgeführt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beteiligung dieser Bebauungsplanänderung für die Öffentlichkeit und für die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Neubau eines Batteriespeicherhauses, Bühlwiesenweg 15
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des gültigen Bebauungsplanes „Kurze Umbrüche – Bühlwiesen“, rechtskräftig seit 12.11.1969. Da die Baugrenze um etwa 23 m² überschritten wird, ist für den Neubau eines Batteriespeicherhauses eine Befreiung von der gesetzlichen Baugrenze erforderlich. Laut der Stadt Nagold war eine Angrenzeranhörung nicht erforderlich.
Aus Sicht der Stadtverwaltung Haiterbach ist die Erschließung hinsichtlich der Zufahrt gesichert. Hinsichtlich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist diese nicht erforderlich, wäre jedoch auch über den Bestand gesichert. Der Bauherr gibt als Grund für die Befreiung an: Aufgrund einer optimalen Nutzung der Fläche sowie der optimalen Leitungsführung soll das Batteriespeicherhaus parallel zur Böschung neben den Parkplätzen platziert werden. Dies hat zur Folge, dass die Baugrenze überschritten wird. Nach Ansicht der Verwaltung ist diese Begründung nachvollziehbar, zudem handelt es sich hier um eine Nebenanlage.
Der Gemeinderat stimmt dem Neubau des Batteriespeicherhauses einstimmig zu.
Änderung der Stellplatzsatzung
Im Zuge der zunehmenden Wohnbebauung in der Stadt Haiterbach, vor allem im Innenbereich, steigt der bereits bestehende Druck auf die öffentlichen Verkehrsflächen, die als Stellplätze genutzt werden, erheblich an. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Stadt Haiterbach bereits im Jahr 2023 eine Stellplatzsatzung zur Festlegung der erforderlichen Stellplätze pro Wohnung beschlossen.
Aufgrund verschiedener Praxisfälle und des seit Oktober 2025 in Kraft getretenen Bau-Turbos, der den Wohnungsbau zur Wohnraumsicherung nochmals beschleunigen und vereinfachen soll, ist eine entsprechende Anpassung dieser Satzung erforderlich. Die Verwaltung hat hierzu einen Entwurf erarbeitet und abgestimmt.
Der Technische- und Sanierungsausschuss hat dem Entwurf in seiner Sitzung am 8. Dezember zugestimmt, auch der Gemeinderat gab sein einstimmiges Votum dafür.
Danke zum Jahresende
Bürgermeisterin Kerstin Brenner zog eine kurze Bilanz über ihr erstes Amtsjahr und bedankte sich beim Gremium für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und für den Einsatz, das Engagement und die Kreativität der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Sie wies auf den ersten Haiterbacher Neujahrsempfang am Sonntag, 1. Februar 2026, in der Festhalle hin und lud herzlich dazu ein. Die Veranstaltung beginnt um 11 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst, gegen 12.15 Uhr folgt die Neujahresansprache der Bürgermeisterin. Die musikalische Umrahmung übernimmt die Stadtkapelle Haiterbach. Im Anschluss ans Programm ist Austausch und Begegnung bei einem Stehempfang vorgesehen.
Für den Gemeinderat bedankte sich Gemeinderätin Karin Killinger bei der Bürgermeisterin und der gesamten Verwaltung für den engagierten Einsatz für Haiterbach in den vergangenen zwölf Monaten.
Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 28. Januar 2026, statt.

