Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 15. April 2026
Verdolung Haiterbach bei Netto Markt: Sofortmaßnahmen
Die Verdolung des Haiterbaches ist im Bereich des Netto Marktes aufgrund von Porosität einsturzgefährdet. Um die Verdolung abzusichern, sind Sofortmaßnahmen nötig. Die Verdolung ist durch den Schwerlastverkehr stark beansprucht. Die Schäden lassen sich durch den Schwerlastverkehr sowie Streusalze und eventuelle Vorschäden der Substanz durch den Kunstdünger am ehemaligen Sportplatz erklären.
In der Gemeinderatssitzung im Juli 2025 wurden die Missstände durch das Ingenieurbüro Plocher bereits ausgeführt. Seither gab es viele Gespräche, auch mit der Grundstückseigentümerin sowie den Marktbetreibern. Einige Lösungsansätze mussten aufgrund des Marktbetriebs sowie einer vorhandenen Gasleitung verworfen werden. Die Gasleitung muss im Zuge der Umsetzbarkeit der geplanten Sofortmaßnahmen nun umverlegt werden. Planungsstand ist, dass im Zufahrtsbereich die Reparaturen mittels einer oberirdischen Betonplatte und einer unterirdischen Deckenaufhängung mit Stahlkonstruktion umgesetzt werden. Für die Trocknungszeit des Betons kann der Netto Markt über den Festhallen-Parkplatz angefahren werden. Auch für den Lkw ist diese Zufahrt zur Warenanlieferung geeignet. Im Bereich der Lkw-Anlieferung soll ein Stahlträger die Einsturzgefahr beheben. Dieser soll vorbereitet angeliefert werden, sodass die Anlieferung des Netto Marktes nur kurzfristig beeinträchtigt ist. Weiter ist die Verfüllung von Hohlstellen vorgesehen. Während des Betonierens dieser Löcher muss die Verdolung trockengelegt werden. Hierzu muss noch eine geeignete und vom Landratsamt genehmigte Möglichkeit gefunden werden, dass Kleinstlebewesen und Fische nicht gefährdet werden. Nach aktuellen Kostenschätzungen liegen die Kosten der Sicherungsmaßnahmen bei rund 170.000 Euro.
Diese Sofortmaßnahmen sind eine Übergangslösung für die nächsten fünf Jahre. Nach deren Umsetzung muss die Planung für das weitere Vorgehen hinsichtlich der Verdolung des Haiterbachs und einer eventuellen Offenlage des Bachs für die Zukunft angegangen werden. Der Gemeinderat stimmte den genannten Sofortmaßnahmen zu.
Motorik-Fun-Park Haiterbach: Baubeschluss
Eine Arbeitsgruppe vom Kernstadtrat (unter Federführung der Gemeinderäte Elvira Helber und Jochen Härdter) hat sich Gedanken über die aktuelle Situation der Spielplätze und auch hinsichtlich Bewegungsmöglichkeiten für Senioren gemacht und dazu ein Konzept erstellt.
Da einige Spielplätze in Haiterbach marode sind, wurde entschieden, zwei bestehende Spielplätze aufzugeben: Der Spielplatz im „Breitenäckerweg“ wurde zwischenzeitlich abgebaut; der Spielplatz am Fußweg zwischen den Straßen „Im Dellen“ und der „Schillerstraße“ soll ebenfalls rückgebaut werden.
Da im Gesamtstadtgebiet bisher keine Bewegungsmöglichkeiten für Senioren vorhanden sind, hat sich der Gemeinderat für einen sogenannten „Motorik-Fun-Park“ neben dem Sportgelände „Bus“ entschieden. Mit diesem Park soll eine Kombination von Spiel- und Bewegungsgeräten für alle Generationen geschaffen werden.
Im September 2025 wurde beschlossen, den Motorik-Fun-Park in Haiterbach bei einer Förderzusage umzusetzen. Die Stadt Haiterbach hat dazu einen Zuschussantrag über das „LEADER Heckengäu-Programm“ beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt, eine Zusage liegt inzwischen vor. Die geschätzten Gesamtkosten betragen insgesamt rund 400.000 Euro brutto. Die beantragte Zuwendung beträgt 60 % der Nettokosten. Dies bedeutet, dass der Stadt Haiterbach eine Zuwendung in Höhe von rund 202.000 Euro bewilligt wurde. Somit muss die Stadt Haiterbach laut den geschätzten Kosten einen Eigenmittel in Höhe von circa 198.000 € zur Verfügung stellen.
Da es sich bei den geplanten Geräten um spezielle Geräte handelt, macht es Sinn, nur drei Firmen aus Österreich, die diese Sondergeräte herstellen können, an der Ausschreibung zu beteiligen. Die beschränkte Ausschreibung wird in zwei Lose aufgeteilt. Für die Herstellung des Geländes und für die Bepflanzung, Bänke, Papierkörbe usw. sollen insgesamt vier örtliche Gartenbaubetriebe an der Ausschreibung beteiligt werden. Als Ausführungszeit für das Gesamtprojekt ist von Sommer 2026 bis Juli 2027 vorgesehen.
Der Gemeinderat hat dem Baubeschluss für den Motorik-Fun-Park zugestimmt und ermächtigte die Verwaltung, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
Erneuerung der Wasserleitung im Ferienhausgebiet Mäuerlesäcker in Oberschwandorf: Baubeschluss
Im Ortsteil Oberschwandorf befindet sich das Ferienhausgebiet Mäuerlesäcker. Dieses Ferienhausgebiet wurde in den Jahren 1959/60 von einem privaten Investor gebaut. Der Investor hat seinerzeit innerhalb des Gebiets in Eigenverantwortung eine private Wasserversorgungsanlage mit Anschlüssen für die einzelnen Häuser verlegt. Seitens der damalig selbstständigen Gemeinde Oberschwandorf wurde dem Investor die Möglichkeit zum Anschluss dieser privaten Wasserversorgungsanlage an das öffentliche Wasserversorgungsnetz gewährt. Das Gebiet wurde durch den Investor in mehrere Flurstücke geteilt, die getrennt veräußert wurden. Innerhalb des Ferienhausgebiets sind 16 Grundstücke an diese Wasserversorgungsanlage angeschlossen.
In der Vergangenheit wurde innerhalb des Ferienhausgebiets ein erheblicher Verlust von Frischwasser festgestellt. Regelmäßig müssen Schäden an der Wasserleitung behoben werden. Die private Wasserversorgungsanlage in dem Ferienhausgebiet entspricht zudem nicht mehr den aktuellen Vorgaben und geltenden technischen Regeln. Sie muss erneuert werden.
Über die dringende Notwendigkeit der Erneuerung wurden die Eigentümer im Juli 2024 ausführlich informiert. Die Eigentümer wurden darauf hingewiesen, dass die Wasserversorgung des Ferienhausgebiets ihre private Angelegenheit ist und sie für Schäden, Reparaturen und Instandhaltung sowie für den Neubau aufkommen müssen.
Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme wurde seinerzeit jedoch die Unterstützung der Stadt Haiterbach angeboten, da eine eigenständige Erneuerung der Wasserleitung gemäß den aktuellen rechtlichen Vorgaben durch die Eigentümer selbst nur sehr schwer realisierbar wäre.
Nachdem das Bewusstsein für das Handeln bei den Eigentümern geschaffen wurde, konnten – in Absprache mit diesen – weitere Schritte folgen und mit dem Ingenieurbüro Eppler Planungen und realistische Kostenberechnungen erfolgen. Unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts wurde außerdem eine Vereinbarung zur Erneuerung und Neuordnung des privaten Wassernetzes erarbeitet. Die Stadt wird durch diese Vereinbarungen mit der Planung und Durchführung der Erneuerung der Wasserversorgungsanlage beauftragt. Im Anschluss übernimmt die Stadt die neu hergestellte Wasserversorgungsanlage in dem Ferienhausgebiet und gliedert sie vollständig in das öffentliche Wasserversorgungsnetz ein.
Jeder Anlieger trägt 1/16 der für die Erneuerung der Wasserversorgungsanlage entstehenden Kosten. Die Stadt wird eine erste Rate in Höhe von 90 % der voraussichtlich vom Anlieger zu tragenden Kosten bereits vor Beginn der baulichen Maßnahmen in Rechnung stellen. Die Stadt macht die Ausführung der Arbeiten davon abhängig, dass von sämtlichen Anliegern die erste Rate gezahlt wurde. Diese Vorgehensweise und weitere Bedingungen waren im Sommer 2025 mit dem Gemeinderat abgestimmt worden.
Inzwischen gingen bei der Verwaltung alle Vereinbarungen unterschrieben ein und von sämtlichen Eigentümern wurde die erste Abschlagszahlung überwiesen. Die Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten liegen somit vor.
Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung den Baumaßnahmen zur Erneuerung und Neuordnung der Wasserleitung im Ferienhausgebiet Mäuerlesäcker zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und Angebote für die Durchführung der Arbeiten einzuholen.
Bebauungsplan Kurze Umbrüche-Bühlwiesen 3. Änderung: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im April 2025 den Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplanentwurfs gefasst und im Dezember 2025 dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung fand vom 15.01. bis 18.02.2026 statt.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind im Zuge der Behördenbeteiligung Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit gab es keine Stellungnahmen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme des Landratsamtes Calw wurde in der Begründung die Erläuterung zur Wohnnutzung gestrichen, die Zulässigkeit des Wohnens für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen erläutert sowie ergänzt, dass auch auf Grünflächen die Errichtung von bestimmten Nebenanlagen möglich ist und dass die bisherige Durchgrünung im Wesentlichen erhalten bleibt.
Der Gemeinderat stimmte den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen zu und beschloss den Bebauungsplan Kurze Umbrüche-Bühlwiesen 3. Änderung mit Begründung als Satzung. Weiter beschloss das Gremium die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Festhalle Haiterbach: Anpassung Hallenentgelte zum 01.01.2027
Die Haiterbacher Festhalle ist ein beliebter Ort für Hochzeiten und sonstige Feiern von Vereinen und Privatpersonen. Im Vergleich zu anderen Locations ist die Miete für private Feiern, für die sanierte, durch das lichtdurchlässige Foyer erweiterte und die gut ausgestattete Haiterbacher Festhalle vergleichsweise günstig. Die Gebühren für die Vermietung der Festhalle wurden zuletzt zum 01.01.2025 erhöht. Als Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringen Miete hatte die Verwaltung eine Mieterhöhung zum 01.01.2027 sowie differenziertere und höhere Kostenersätze für die Technik vorgeschlagen. Damit frühzeitig Klarheit über die im Jahr 2027 geltenden Preise besteht, wurde nun frühzeitig ein Beschluss durch den Gemeinderat herbeigeführt.
Folgende Preise wurden beschlossen:
Erhöhung der Grundmiete Festhalle mit Bühne (Saal) von 900 Euro auf 1.200 Euro
Erhöhung der Grundmiete Festhalle ohne Bühne (Saal) von 800 Euro auf 1.000 Euro
neue Kostenersätze: Technik, Beamer und Leinwand: 80 Euro; Musikanlage mit Mikrofonen: 100 Euro.
Im Zuge der Beschäftigung mit dieser Thematik und dem Dokument Entgeltordnung sind verschiedene Punkte aufgefallen, die von der Verwaltung mit dieser Überarbeitung angepasst wurden.
Der Ortschaftsrat Unterschwandorf ist im März 2026 auf die Stadtverwaltung zugekommen, die Miete für den Bürgersaal im künftigen Bürgerhaus Unterschwandorf frühzeitig festzulegen. Diesen Beschluss hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung auf Herbst 2026 vertagt. Bis dahin wird der Fertigstellungstermin des Gebäudes sowie dessen finale technische Ausstattung feststehen.
Bürgerauto für Haiterbach: Umfrageergebnis, weiteres Vorgehen und Arbeitsgruppe
Im Dezember 2025 wurde der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Stadtverwaltung die Wiederbelebung/Neugestaltung des von 2008 bis 2020 in Haiterbach betriebenen Bürgerautos plant. Der Gemeinderat hatte mehrheitlich zugestimmt.
Bei einer nicht repräsentativen Umfrage im Januar/Februar 2026 wurden insgesamt 110 Bögen ausgefüllt. Mit 109 Stimmen sprach sich eine Mehrheit der Teilnehmenden für das Bürgerauto-Angebot aus. Aus der Umfrage ging weiter hervor: Mit einer Einführung des Bürgerautos wünscht sich die Bevölkerung, dass Ärzte außerhalb von Haiterbach (89 Stimmen), Einkaufsmöglichkeiten in Haiterbach (85 Stimmen), Ärzte in Haiterbach (79 Stimmen) sowie Veranstaltungen seitens der Kirche, Stadt oder den Vereinen (61 Stimmen) angefahren werden sollten. Bei der Umfrage wurde auch nach dem Interesse einer ehrenamtlichen Mitarbeit bei dem Projekt gefragt. Hier erklärten sich 26 Personen bereit, bei der Gründung und/oder als Fahrer/in zu unterstützen.
An einer Infoveranstaltung im Februar 2026 nahmen etwa 30 interessierte Personen teil. Ziel der Veranstaltung war es, die Bevölkerung über das Thema zu informieren, mögliche weitere Mitstreiter/innen zu gewinnen und auf Anregungen und Fragen einzugehen. Die Stimmung an dem Abend war positiv. Hinterfragt wurden die tatsächliche Bereitschaft der Haiterbacher zur Nutzung sowie die Anschaffungskosten für ein Fahrzeug.
Nach den positiven Rückmeldungen durch die Umfrage und der guten Teilnahme am Infoabend hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, das Projekt Bürgerauto für Haiterbach weiterzuverfolgen. Diesem Vorschlag war der Gemeinderat gefolgt, verbunden mit der Bedingung einer engen Abstimmung mit dem Gremium. So wurde beschlossen, mit der vorgesehenen Arbeitsgruppe ein Konzept mit konkreter Kostenvorstellung und Alternativen zu erarbeiten und dieses sowie weitere grundsätzliche Punkte einschließlich der Investitionen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Stadt wird sich diesen Punkten annehmen. Ein erster Termin ist Ende April.
Einführung eines Dokumenten-Management-Systems: Auftrag an Firma RegiSafe
Die Stadtverwaltung Haiterbach beabsichtigt die Einführung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) als weiteren Schritt der Digitalisierung.
Ein digitales Ablagesystem als sogenannte E-Akte, der digitale Postein- und Ausgang sowie digitale Postlauf im Haus, Einführung von digitalen Workflows sollen das Arbeiten der Mitarbeitenden durch ein DMS erleichtern. Das DMS ermöglicht außerdem eine DSGVO-konforme Datenspeicherung sowie revisionssichere Archivierung. Die Verwaltung erhofft sich durch diesen Schritt der Digitalisierung Prozessoptimierungen durch medienbruchfreie Fallbearbeitung, Einsparung von Papier und Lagerflächen, Zeitersparnis durch schnelle Ablage und schnelleres Finden von Vorgängen. Ein DMS ist Grundlage für eine moderne und effiziente Verwaltung. Das DMS ermöglicht in Zukunft ortsunabhängigen Zugriff, was auch mobiles Arbeiten ermöglicht und die Arbeitgeberattraktivität der Stadt steigen lässt.
Nach einem Vergleich verschiedener DMS-Systeme hat sich RegiSafe als praktikabelste und kostengünstigste Lösung für eine kleinere Kommunalverwaltung herauskristallisiert. RegiSafe ist seit vielen Jahren auf Kommunen spezialisiert. Die dort vorhandenen Module sind auf Kommunen ausgerichtet. Das System hat auch die Möglichkeit, das Ratsinformationssystem abzubilden. Viele kleine Verwaltungen haben RegiSafe im Einsatz, was auch bei Mitarbeiterwechseln von Vorteil sein kann. Für die Stadtverwaltung Haiterbach ist es entscheidend, eine Lösung zu wählen, die schnell eingeführt werden kann, einfach zu bedienen ist und die typischen Verwaltungsprozesse bereits abbildet.
Im Haushalt wurden für die Einführung eines DMS ausreichend Mittel bereitgestellt. Die Mittel reichen für die Software, die Kosten der Erstinstallationen, Beschaffung von benötigter Technik und entsprechende Schulungen für die Nutzenden aus. Das Projekt soll schnellstmöglich gestartet werden. Federführend wird das Projekt das Hauptamt betreuen und die weiteren Ämter im Laufe des Prozesses einbinden.
Der Gemeinderat hat der Beauftragung der RegiSafe GmbH mit der Einführung eines Dokumenten-Management-Systems für die Stadtverwaltung Haiterbach zugestimmt.
Gasheizung FFW Beihingen: Außerplanmäßige Ausgabe
Die Heizung des Feuerwehrhauses im Ortsteil Beihingen weist Mängel auf. Die Gastherme hat einen Defekt, der zu Abgasaustritt führt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger wird dieser das Gerät aufgrund des Defektes nicht mehr abnehmen können. Die Heizung ist bereits 27 Jahre alt. Die Lebensdauer einer Gastherme liegt im Normalfall bei circa 20 Jahren. Der Austausch der Heizung ist die sinnvollste Möglichkeit, die seitens des Installateurs gesehen wird. Ersatzteile für ein 27 Jahre altes Gerät sind schwer zu bekommen und meist sehr teuer. Folgende Arbeiten stehen beim Austausch der Heizung an: Demontage und Entsorgung altes Gasgerät, Montage und Inbetriebnahme des neuen Gas-Brennwert-Gerätes mit Zubehör sowie neuer Kamineinsatz.
Um die aktuellen Gesetzesgrundlagen zu erfüllen, muss beim Austausch des Kessels ein Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellt werden, der Empfehlungen zur Sanierung des Gebäudes beinhaltet. Ohne diesen darf keine neue Gastherme eingebaut werden. Für die Erstellung des Sanierungsfahrplanes kann voraussichtlich eine Förderung in Höhe von circa 850 € des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erwartet werden. Die BAFA fördert die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Nichtwohngebäude mit 50 % der förderfähigen Beratungskosten.
Der Gemeinderat hat der Beschaffung einer neuen Gasheizung für das Feuerwehrhaus in Beihingen und der damit verbundenen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.000 Euro zugestimmt.
Kommunale Wärmeplanung im Konvoi: Beschlussfassung öffentlich-rechtlicher Vertrag
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Januar 2026 seine grundsätzliche Zustimmung zur interkommunalen Zusammenarbeit für die kommunale Wärmeplanung im Konvoi mit den Gemeinden Ebhausen, Egenhausen und Rohrdorf erteilt. Ebhausen wurde dabei als Konvoiführerin bestimmt. Die Zusammenarbeit soll auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags erfolgen, die Abrechnung entspricht den prozentualen Anteilen entsprechend den Einwohnerzahlen. Sobald die Unterzeichnung durch die Bürgermeister erfolgt ist, wird die kommunale Wärmeplanung in Anlehnung an das Musterleistungsverzeichnis der Landesenergieagentur ausgeschrieben.
Kommunen unter 10.000 Einwohner (darunter fällt die Stadt Haiterbach auch im geplanten Konvoi, da jede Kommune für sich unter 10.000 Einwohnern liegt) können sowohl das vereinfachte Verfahren als auch – sofern die Voraussetzungen vorliegen – die verkürzte Planung in Anspruch nehmen. Die beteiligten Kommunen wollen die Wärmeplanung so schmal wie möglich halten und schreiben daher die Eignungsprüfung für das verkürzte Planungsverfahren mit aus.
Der Gemeinderat stimmte dem öffentlich-rechtlichen Vertrag der Konvoikommunen zur kommunalen Wärmeplanung zu.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeisterin Brenner gab bekannt, dass in der letzten Sitzung des Gemeinderates der künftige Aufkaufpreis für Gewerbeflächen beschlossen wurde: Es wurde beschlossen, den Preis von bisher 10,23 €/m² auf 15,00 €/m² zu erhöhen.
Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.

