Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.05.2026
Perspektive Anschlussunterbringung in Haiterbach:
Informationen durch das Landratsamt Calw
Tobias Haußmann, Dezernent für Jugend, Soziales und Integration beim Landratsamt Calw, informierte über die aktuelle Situation hinsichtlich von Flüchtlingen im Landkreis Calw. Er berichtete, dass der Kreis Calw mit einer Fehlbelegerquote zu kämpfen hat. Als Fehlbeleger im Asylbereich werden anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit einem Bleiberecht bezeichnet, die weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften (Landkreis) wohnen, obwohl sie in der Anschlussunterbringung (Gemeinde) wohnen müssten. Die Gemeinden sind angewiesen, ihre Aufnahmequoten zu erfüllen. Die Stadt Haiterbach hat im Moment ihr Aufnahmesoll nicht erfüllt. Dies liegt an nicht vorhandenen Wohnungskapazitäten sowie daran, dass zum Teil die Anschlussunterbringung dauerhaft genutzt wird.
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Feuerwehrabteilung Haiterbach
Der Gemeinderat stimmte der Wahl von Hauptfeuerwehrmann Valentin Teufel zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Haiterbach, Abteilung Haiterbach, zu. Valentin Teufel wurde als stellvertretender Abteilungskommandant für 5 Jahre gewählt. Den Gruppenführerlehrgang hat er erfolgreich absolviert. Der noch ausstehende Zugführerlehrgang wird von ihm schnellstmöglich nachgeholt.
Anpassung der Kindergartengebühren zum 1. September 2026
Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände haben sich auf eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 und 2027/2028 verständigt. Das angestrebte Ziel der unterzeichneten Verbände bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. Die letzte Erhöhung dieser Gebühren in Haiterbach erfolgte zum 01.09.2025. Im Vergleich mit den benachbarten Kommunen ist die Stadt Haiterbach bei den Kita-Gebühren eher kostengünstiger.
Für das Kindergartenjahr 2026/2027 wurden auf der Grundlage der Haushaltsansätze 2026 die Gebühren für die verschiedenen Angebotsformen neu kalkuliert. Für die Kalkulation wurden bereits die veränderten Betriebsformen ab dem 01.09.2026 berücksichtigt. Aufgrund geringer Nachfrage wird ab Herbst 2026 die 7-Stunden-Betreuung in der Einrichtung Zehntscheuer nicht mehr angeboten. Bei Bedarf können Eltern dort alternativ Ganztagsplätze nutzen. Der Gemeinderat hat folgende Elternbeiträge (elf Monatsraten) ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 beschlossen:
| Betreuungszeit | 30,0 Stunden | 35,0 Stunden |
| pro Monat | pro Monat | |
| für das Kind aus einer Familie mit einem Kind | 183,00 € | 209,00 € |
| für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 156,00 € | 178,00 € |
| für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 110,00 € | 126,00 € |
| für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren | 43,00 € | 49,00 € |
| Ganztagsgruppe: | ||
| Betreuungszeit | ||
| pro Monat | ||
| für das Kind aus einer Familie mit einem Kind | 274,00 € | |
| für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 233,00 € | |
| für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 192,00 € | |
| für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren | 137,00 € |
Mit diesen Elternbeiträgen beträgt der Kostendeckungsgrad bei der Ganztagsbetreuung 8,5 %, beim Betreuungsmodul I (7.00-14.00 Uhr) und beim Basismodul (durchgehend 6h) jeweils 15 %. Die Eltern wurden über diese Gebührenanpassung bereits informiert. Die freien Träger in Haiterbach werden über die beschlossene Vorgehensweise informiert.
Sanierungsgebiet Stadtkern III In der Wanne:
Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen – Infoveranstaltung am 10. Juni 2026
Die Stadt Haiterbach wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 27.03.2013 mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtkern III“ ins Landessanierungsgramm Baden-Württemberg (LSP) aufgenommen. Im Jahr 2015 wurde das Sanierungsgebiet samt den bis zum damaligen Zeitpunkt im LSP noch nicht abgerufenen Fördermitteln ins Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) überführt. Aufgrund von Veränderungen in der Förderprogrammstruktur auf Bundesebene wurde die Maßnahme im Jahr 2021 erneut ins Landessanierungsprogramm (LSP_2) überführt. Die Abrechnung der in den Förderprogrammen ASP und LSP_2 geflossenen Ausgaben und Einnahmen erfolgt im Zuge der Gesamtabrechnung und des Abschlusses des Sanierungsgebietes nach Ablauf des Bewilligungszeitraums am 30.04.2026.
Die Stadt Haiterbach hat für die ausgleichsbetragspflichtigen Grundstücke „In der Wanne“ eine Grundbucherhebung durchgeführt und die Anzahl der Grundstücke und der Erhebungsfälle ermittelt. Im Anschluss hat die Stadt in Zusammenarbeit mit der STEG Stadtentwicklung GmbH im Zuge einer Einzelbetrachtung der Grundstücke die ausgleichsbetragspflichtigen Flächen und die Bodenwerterhöhung pro Grundstück und pro Erhebungsfall berechnet. Auf Basis der Grundbucherhebung wurden für die 19 zum Abschluss der Sanierung ausgleichsbetragspflichtigen Grundstücke „In der Wanne“ in 20 Erhebungsfällen sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen in Höhe von insgesamt 182.003,- Euro ermittelt.
Die Anlieger der Straße „In der Wanne“ wurden bei einer Eigentümerversammlung am 22.05.2023 über die zum Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu erhebenden Ausgleichsbeträge informiert. Die Stadt Haiterbach plant nach der Gemeinderatssitzung am 20.05.2026 sämtlichen ausgleichsbetragspflichtigen Grundstückseigentümern ein schriftliches Ablöseangebot in Verbindung mit einer ausführlichen Information über die Ermittlung und Erhebung des Ausgleichsbetrages im Allgemeinen und dem entsprechenden Grundstück im Besonderen per Post zukommen zu lassen. Ergänzend dazu wird die Stadt Haiterbach in Zusammenarbeit mit der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart zu einer am 10.06.2026 stattfindenden Eigentümerversammlung einladen. Der Gemeinderat stimmte den für dieses Vorgehen notwendigen Beschlüssen zu.
Bebauungsplan Stauchbach II: 1. Änderung und Erweiterung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.03.2026 den Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplanentwurfs gefasst und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung fand in der Zeit vom 19.03.2026 bis 20.04.2026 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind im Zuge der Behördenbeteiligung Stellungnahmen eingegangen. Vonseiten der Öffentlichkeit gab es keine Stellungnahmen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Planzeichnung, Textteil, Örtliche Bauvorschriften und in der Begründung verschiedene Anpassungen und Änderungen vorgenommen. Der Gemeinderat hat beschlossen, nun eine erneute Offenlage mit diesen Änderungen durchzuführen. Weiter stimmte das Gremium den Abwägungsvorschlägen zu.
Erneuerung Wasserleitung Ferienhausgebiet Mäuerlesäcker Oberschwandorf:
Vergabe der Arbeiten
In der Sitzung am 15.04.2026 wurde der Baubeschluss für das Ferienhausgebiet Mäuerlesäcker in Oberschwandorf „Erneuerung der Wasserleitungen“ gefasst. Die Arbeiten wurden vom Büro Alwin Eppler aus Dornstetten ausgeschrieben. Für die Tief- und Rohrverlegearbeiten wurden vier Firmen in Form einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin im Rathaus der Stadt Haiterbach lagen vier Angebote vor. Der wirtschaftlichste Bieter lag bei einer Angebotssumme von 282.846,49 €. Das Ausschreibungsergebnis liegt in Höhe der Kostenschätzung mit Gesamtbruttokosten in Höhe von rund 282.020,62 €.
Auch ein Breitbandausbau ist von den Eigentümern gewünscht und mit diesen vorbesprochen.
Hierzu liegt ein Angebot in Höhe von 62.979,57 € der Netze-BW vor.
Die Kosten der Wasserleitungen werden von den 16 Anliegern getragen. Die Kosten der Breitband-Mitverlegung müssen vorfinanziert werden. Der Stadt Haiterbach liegt eine Förderzusage von 90 % vor, sodass 10 % der Summe von der Stadt Haiterbach getragen werden muss.
Der Gemeinderat beschloss, die Firma Rath GmbH & Co.KG aus Haiterbach mit den Tief- und Rohrverlegearbeiten und die Netze BW GmbH aus Dornstetten mit der Breitband-Mitverlegung zu beauftragen.
Motorik-Fun-Park Haiterbach: Verschiedene Vergaben
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.04.2026 wurde der Baubeschluss für die Errichtung eines Motorik-Fun-Parks in Haiterbach gefasst.
Zwischenzeitlich wurden zum einen für die Lieferung und Montage der Geräte und zum anderen für die Lieferung der Pflanzen und Möbel fünf Firmen in Form einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Beim Submissionstermin lagen der Stadt Haiterbach zum Los 1 drei Angebote und zum Los 2 ein Angebot vor. Die Vergabe wird unter der Voraussetzung der Förderzusage veranlasst. Die mündliche Förderzusage liegt vor, der schriftliche, formelle Förderbescheid steht noch aus.
Der Gemeinderat beschloss, die Lieferung und Montage der Geräte (Los 1) an die günstigste Bieterin, die Fa. Penz aus Arbesbach (Österreich) und die Lieferung von Pflanzen (inkl. Pflanzung) und Bänken (Los 2) an die Fa. Roller Gartengestaltung GmbH aus Egenhausen zu vergeben. Weiter wurde beschlossen, das Leistungspaket 5 „Umsetzung“ des Motorik-Fun-Konzeptes – nach der Vergabe bis zur TÜV-Abnahme – zu beauftragen.
Sofortmaßnahme Verdolung Haiterbach bei Netto-Markt: Vergabe der Stahlbauarbeiten
und der Tief- und Rohbauarbeiten
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.04.2026 wurde der Baubeschluss für die Sofortmaßnahmen der Verdolung Haiterbach bei Netto-Markt gefasst. Auf dieser Basis wurden die Arbeiten vom Ingenieurbüro Plocher GmbH aus Oberndorf ausgeschrieben. Zwischenzeitlich wurden für die Stahlbauarbeiten sechs Firmen in Form einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin im Rathaus der Stadt Haiterbach lag ein Angebot vor. Der einzige Bieter lag bei einer Angebotssumme von 54.734,99 €. Auch für die Tief- und Rohbauarbeiten wurden fünf Firmen in Form einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin im Rathaus der Stadt Haiterbach lagen zwei Angebote vor. Hier lag der wirtschaftlichste Bieter bei einer Angebotssumme von 104.712,07 €.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Stahlbauarbeiten an die Firma Matthias Steinberger aus Alpirsbach sowie der Vergabe der Tief- und Rohbauarbeiten an die Firma Rau Bau GmbH & Co.KG aus Ebhausen zu.
Salzstetter Straße: Verlegung einer öffentlichen Abwasser- und Wasserleitung
Das Grundstück Salzstetter Straße 49 befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Es wurde ein Baugesuch für die Errichtung eines Wohnhauses für dieses Grundstück eingereicht und die Baugenehmigung hierfür wurde erteilt. Die Erschließung ist gesichert und verpflichtet die Stadt Haiterbach, die öffentliche Abwasser- und Wasserleitung bis an die Grundstücksgrenze zu verlegen. Der Technische- und Sanierungsausschuss hat am 04.05.2026 über diese Erschließung vorberaten. Es wurde ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst. Der Gemeinderat vergab diese Erschließungsarbeiten an die Firma Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach und stimmte den dafür erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben zu.
Verschiedenes
Bürgermeisterin Kerstin Brenner informierte darüber, dass in diesem Jahr das Sommerferienprogramm zum zweiten Mal gemeinsam mit Nagold, Rohrdorf und Ebhausen in einer Online-Plattform beworben wird. Buchungsstart ist am 23. Mai. Weitere informierte sie darüber, dass Haiterbach auch in diesem Jahr bei der Aktion „Stadtradeln“ am Start ist und rief zur aktiven Teilnahme auf.
Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.


