Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 16. September 2026
Der Haiterbacher Gemeinderat startete in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause mit einer sehr langen Agenda.
Kindertageseinrichtungen Haiterbach: Bedarfsplanung zum Stichtag 01.09.2026
Die Bedarfsplanung wurde zum Stichtag 01.09.2026 erstellt und fortgeschrieben. Bei der Bedarfsplanung wurde der Ist-Stand aller Haiterbacher Kindertageseinrichtungen sowie der Tagesmütter abgefragt. Derzeit sind in den städtischen Kindergärten alle erforderlichen Personalstellen besetzt. Allen Kindern kann ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden. Somit ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gewährleistet. Insgesamt deuten die Entwicklungen darauf hin, dass die Geburtenzahlen in den kommenden Jahren tendenziell sinken werden. Eine weitere Entwicklung zeigt sich in dem steigenden Bedarf der Eingliederungshilfe und insgesamt höheren Unterstützungsbedarfen für Kinder und Eltern. Dadurch benötigen zunehmend mehr Kinder eine extra Begleitung in Form einer Integrationskraft. Der Gemeinderat nahm die Bedarfsplanung und die aktuelle Betreuungssituation in Haiterbach zur Kenntnis.
Kindertageseinrichtungen Haiterbach: Änderung der Kita-Satzung
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, Inhalte der aktuellen Kita-Satzung zu ändern, da verschiedene Inhalte veraltet sind und viele Inhalte im Anmeldeheft enthalten sind. Aufgrund zahlreicher Detailfragen wurde die Entscheidung auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.
Kindertageseinrichtungen Haiterbach: Einführung eines digitalen Anmelde- und Vergabesystems
Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz in einem der vier städtischen Kindergärten und für den Evang. Kindergarten Arche Noah erfolgt derzeit über ein Online-Kontaktformular auf der Homepage der Stadt Haiterbach. Der Waldkindergarten und das Zwergennestle nutzen hingegen eigene, von der Stadt unabhängige Anmeldesysteme. Die Verwaltung schlägt vor, in Zukunft für alle Haiterbacher Einrichtungen ein gleiches, digitales System einzuführen. Erste Überlegungen und Kosten dazu wurden dem Gemeinderat präsentiert. Das Gremium nahm diese ersten Überlegungen zur Kenntnis.
Bebauungsplan Oberer Garten – 3. Erweiterung in Beihingen: erneuter Aufstellungsbeschluss und Änderung des Geltungsbereiches
Im Ortsteil Beihingen gibt es aktuell keine städtischen, gewerblichen Bauplätze mehr. Bereits im Jahr 2020 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Oberer Garten – 3. Erweiterung gefasst und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Da nicht alle Flächen, die sich in dem damals beschlossenen Abgrenzungsplan befinden, von der Stadt Haiterbach aufgekauft werden konnten, wurde der Abgrenzungsplan um zirka 1 ha verkleinert, weshalb nun ein erneuter Aufstellungsbeschluss mit einem abgeänderten räumlichen Geltungsbereich gefasst werden muss. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Oberer Garten – 3. Erweiterung umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,2 ha, die im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt ist. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Gremium stimmte zu.
Bebauungsplan Oberer Garten - 3. Erweiterung in Beihingen: Vergabe Ingenieurleistungen
Die Verwaltung hat bei zwei Ingenieurbüros Vorschläge für die Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs für das Gewerbegebiet Oberer Garten 3. – Erweiterung in Beihingen eingeholt. Zudem wurde ein Angebot für eine notwendige Umweltprüfung Plausibilitätsprüfung Artenschutz, Umweltbericht und für den Antrag auf Streuobstumwandlung eingeholt. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für den Bebauungsplanentwurf für die Leistungsphasen 1 bis 3 in Höhe von 6.592,36 € an das Ingenieurbüro Thal aus Neulingen zu vergeben und den Auftrag für die Umweltprüfung, Plausibilitätsprüfung Artenschutz, Umweltbericht und Antrag auf Streuobstumwandlung in Höhe von 9.866,89 € an das Büro HPC aus Rottenburg zu vergeben.
Bebauungsplan Schellenbühl in Haiterbach - 7. Änderung: Abwägung und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 17.06.2026 den Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplanentwurfs gefasst und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung fand in der Zeit vom 09.07.2026 bis 10.08.2026 statt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind im Zuge der Behördenbeteiligung Stellungnahmen eingegangen. Vonseiten der Öffentlichkeit sind ebenfalls Stellungnahmen eingegangen. Daraus ergaben sich Anpassungen und Änderungen. Der Gemeinderat stimmte den Abwägungsvorschlägen zu und beschloss den Bebauungsplan Schellenbühl - 7. Änderung als Satzung.
Feststellung des städtischen Jahresabschlusses 2023
In den vergangenen Monaten konnten durch die Verwaltung sämtliche noch offenen Jahresabschlüsse des Kernhaushalts sowie des Eigenbetriebs Wasserversorgung aufgearbeitet werden. Der bestehende Bearbeitungsrückstand konnte damit abgebaut werden. Der Jahresabschluss 2023 wurde erstmals vollständig innerhalb der Verwaltung erstellt. Damit konnten die Voraussetzungen geschaffen werden, die Erstellung der Jahresabschlüsse künftig eigenständig innerhalb der Verwaltung durchzuführen und die entsprechenden internen Abläufe und Kompetenzen weiter zu stärken. Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2023 fest. Die Haushaltswirtschaft der Stadt Haiterbach verlief im Jahr 2023 besser als erwartet, dies ist unter anderem auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen.
Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des städtischen Eigenbetriebs Wasserversorgung
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss des städtischen Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Jahr 2024 fest.
Flächennutzungsplan 2015 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nagold: Fortschreibung
Der ursprüngliche Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Nagold wurde zuletzt in den 1990er-Jahren fortgeschrieben. Seither gab es verschiedene Änderungen. Um für die Zukunft wieder gut aufgestellt zu sein, bedarf es der Fortschreibung des gesamten Flächennutzungsplans mit dem Fokus auf das Jahr 2040. Im Rahmen der Durchführung des Verfahrens wird es auch erforderlich, den Landschaftsplan aus dem Jahr 1998 zu aktualisieren und neu aufzustellen. Die zuständige Verwaltungsgemeinschaft wird zur Erledigung der erforderlichen Planungsaufgaben diese an geeignete Fachbüros übertragen. Aufgrund der anzunehmenden Gestehungskosten ist eine Ausschreibung durchzuführen. Bereits mit einer Beratung im Jahr 2022 wurde beschlossen, dass die Kosten für diese Verfahren anteilig der Gemarkungsfläche der Mitgliedsgemeinden aufgeteilt werden. Der Gemeinderat hat die Fortschreibung beschlossen. Dieser Beschluss dient dem Gemeinsamen Ausschuss als Geschäftsgrundlage für die Durchführung des Verfahrens. Der Geltungsbereich der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 umfasst die gesamte Gemarkungsfläche der Städte Haiterbach und Nagold sowie der Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf. Der Gemeinderat hat weiter beschlossen, den bisherigen Landschaftsplan neu aufzustellen und zu aktualisieren.
Erneuerung der Wasserhauptleitung im Bereich Birkenweg in Beihingen: Vergabe der Bauleistungen und weiteres Vorgehen
Im Juni 2026 hat der Gemeinderat die Erneuerung der bestehenden Wasserhauptleitung im Bereich Birkenweg in Beihingen entsprechend der vorliegenden Planung beschlossen. Gleichzeitig wurde das Planungsbüro Gauss Ingenieurtechnik GmbH mit der weiteren Planung und Umsetzung der Maßnahme sowie den Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt. Die bestehende Wasserhauptleitung weist aufgrund von Lochfraß erhebliche Schäden auf. Aufgrund des fortgeschrittenen Zustands der Leitung besteht ein erhöhtes Risiko weiterer Rohrschäden und damit verbundener Versorgungsunterbrechungen. Zur langfristigen Sicherstellung einer zuverlässigen Trinkwasserversorgung soll die bestehende Leitung auf einer Länge von ca. 220 lfm in offener Bauweise erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme werden auch die erforderlichen Hausanschlüsse erneuert bzw. an den aktuellen technischen Standard angepasst.
Auf Grundlage der vorliegenden Planung wurde die Bauleistung durch das Planungsbüro Gauss Ingenieurtechnik GmbH ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot lag bei 293.096,11 Euro brutto. Dem ursprünglichen Baubeschluss lag eine Kostenschätzung des Planungsbüro Gauss Ingenieurtechnik GmbH in Höhe von ca. 131.000 Euro brutto zugrunde.
Im Zuge der weiteren Planung und insbesondere bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche Kostenschätzung die tatsächlich erforderlichen Leistungen und Mengen nicht vollständig bzw. nicht zutreffend abgebildet haben. Das im weiteren Planungsverlauf erstellte und bepreiste Leistungsverzeichnis weist Baukosten von rund 244.783,36 Euro brutto aus. Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 293.096,11 € brutto. Damit liegt das wirtschaftlichste Angebot um 48.312,75 € über dem bepreisten Leistungsverzeichnis. Die erhebliche Abweichung gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung von 110.000 € netto ist somit bereits im Zuge der weiteren Planung und der Erstellung des Leistungsverzeichnisses entstanden. Dem Gemeinderat wurden in der Sitzung zwei Möglichkeiten präsentiert: Vergabe und Ausführung im Herbst oder Aufhebung der Ausschreibung und erneute Ausschreibung. Das Gremium hat sich dafür ausgesprochen, die Ausschreibung aufzuheben, erneut auszuschreiben und die Umsetzung für 2027 zu planen.
Digitales Zeiterfassungssystem AIDA zur Anbindung der Außenstellen
Bis dato wird bei der Stadt Haiterbach die Arbeitszeit auf Papier oder in Exceltabellen erfasst. Lediglich die Mitarbeiter im Rathaus und im Bauhof erfassen ihre Arbeitszeit digital mit dem Zeiterfassungssystem AIDA. Um die Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung weiter voranzutreiben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, das digitale Zeiterfassungssystem auf die Außenstellen der Stadt Haiterbach zu erweitern. Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat nicht gefolgt. Nach Prüfung der Kosten eines vergleichbaren Systems soll das Thema erneut beraten werden.
Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks Oberes Nagoldtal mit den Gemeinden Egenhausen und Ebhausen
Die Stadt Haiterbach sowie die Gemeinden Ebhausen und Egenhausen beabsichtigen, zum 01.01.2027 einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit der Bezeichnung „Standesamt Oberes Nagoldtal“ zu bilden. Hintergrund der geplanten Zusammenarbeit ist insbesondere die langfristige Sicherstellung einer verlässlichen Aufgabenerfüllung im Personenstandswesen. Durch die Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks können insbesondere Vertretungssituationen bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder sonstigen Abwesenheiten besser aufgefangen und die dauerhafte Handlungsfähigkeit des Standesamtes sichergestellt werden. Der Gemeinderat stimmte der Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks und allen damit verbundenen Aufgaben zu.
Interkommunale Zusammenarbeit: Kämmerei
Angesichts zunehmender Aufgaben, steigender Kosten und immer schwieriger werdender Personalfindung bietet die interkommunale Zusammenarbeit eine wirksame Chance, um als kleinere Gemeinde bestimmte Dienstleistungen sicherzustellen, effizient anbieten zu können sowie letztendlich die kommunale Selbstständigkeit zu bewahren. Der Gemeinderat hat bereits über die Vorteile von interkommunaler Zusammenarbeit beraten und beschlossen, dass die Verwaltung konkrete Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten soll.
Für den Kämmereibereich wurden regelmäßige Treffen auf Kämmererebene vereinbart, um sich fachlich auszutauschen. Gemeindekämmerer Daniel Merkle aus Egenhausen hat im letzten Jahr maßgeblich dabei geholfen, die überfälligen Jahresabschlüsse ab 2021 zu erstellen sowie den Haushaltsplan 2026 der Stadt Haiterbach aufzustellen. Die Verwaltungen der Gemeinde Egenhausen und der Stadt Haiterbach waren sich einig, dass diese bewährte Zusammenarbeit im Kämmereibereich dauerhaft fortgeführt werden soll. Die entsprechend formulierte öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeisterin Kerstin Brenner gab bekannt, dass der Gemeinderat im Juli für die Vermietung von städtischen Lagerflächen folgende Beträge, abhängig vom Belag, beschlossen hatte: Rasen - 0,50 €/m²; Teer - 1,- €/m² und Schotter - 0,80 €/m². Weiter hatte der Gemeinderat den Mietpreis für die Gewerbeeinheit im Bürgerhaus Oberschwandorf festgelegt.
Verschiedenes
Bürgermeisterin Kerstin Brenner teilte mit, dass die Gemeinderatssitzung im November am 25. November stattfindet. Weiter lud das Stadtoberhaupt die gesamte Bevölkerung zur Bürgerbeteiligungsveranstaltung am Mittwoch, 23. September, ab 18.30 Uhr, in die Festhalle Nagold ein.
Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.

