Qualifizierter Mietspiegel
Die Städte Nagold und Haiterbach sowie die Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf haben in Kooperation mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen und durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel erstellt, welcher zum 01.03.2021 in Kraft getreten ist und für 2 Jahre gültig war.
Dieser Mietspiegel wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben und aktualisiert.
Dieser aktualisierte Mietspiegel tritt ab dem 01.03.2023 in Kraft und ersetzt den bisherigen Mietspiegel. Die Gültigkeit ist wieder für 2 Jahre bis zum 28.02.2025.
Der Mietspiegel kann ab dem 01.03.2023 im Rathaus für eine Schutzgebühr von 20,00 € in gedruckter Form erworben werden, oder kostenlos unter https://www.haiterbach.de/de/haiterbach/mietspiegel (ab 01.03.2023) heruntergeladen und genutzt werden.
Der qualifizierte Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für Wohnungen aus. Zu der genauen Berechnung der für ihre Wohnung gültigen Miete sind viele verschiedene Faktoren als Zu- und Abschlag zur Vergleichsmiete erforderlich wie z.B. Gebäudeart, Alter der Wohnung, deren Größe und Ausstattung und vieles mehr. Um Ihnen diese Berechnung zu erleichtern, können sie über den auf der Homepage veröffentlichten Link ganz einfach Ihren eigenen Mietpreis auf Basis des Mietspiegels erstellen.