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Stadt Haiterbach

Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt – Calw (Hermann-Hesse-Bahn)

Artikel vom 10.07.2023

Bekanntmachung

Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt – Calw (Hermann-Hesse-Bahn)

Einbau einer Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz in und vor die Bestandstunnel Forst und Hirsau

 

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:

 

1.    Der Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn hat den Antrag auf Planfeststellung nach §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für die Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt bis Calw in den Bestandstunneln „Forst“ und Hirsau“ sowie deren Voreinschnitte gestellt.

 

Das geplante Vorhaben ist Bestandteil des Gesamtvorhabens der Wiederinbetriebnahme des Abschnitts Weil der Stadt – Calw der „Württembergischen Schwarzwaldbahn“ (Strecke 4810) als Hermann-Hesse-Bahn. Der Betrieb auf dem genannten Streckenabschnitt wurde 1989 eingestellt. Der Landkreis Calw hat den Abschnitt Weil der Stadt – Calw zum 01.01.1994 von der Deutschen Bahn übernommen und strebt seitdem eine erneute Wiederaufnahme des Bahnbetriebs auf dem landkreiseigenen Streckenabschnitt an. Derzeit ruht auf diesem der Verkehr. Der Streckenabschnitt ist jedoch weiterhin eisenbahnrechtlich gewidmet und nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Seit 01.01.2017 zeichnet der Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn für das Vorhaben verantwortlich. Gemäß seiner Verbandssatzung hat der Zweckverband mittlerweile auch das Eigentum an der bestehenden Infrastruktur vom Landkreis übernommen.

 

Die baulichen Maßnahmen des geplanten Vorhabens, für die die Planfeststellung beantragt wurde, erstrecken sich auf die Gemeinde Althengstett, Gemarkung Althengstett und die Stadt Calw, Gemarkung Calw und umfassen folgende bauliche Änderungen:

 

Tunnel Forst mit Voreinschnitten

  • Lageänderung Gleistrasse von km 36,2+72 bis 37,1+75
  • Einbau Trockenlöschleitung und Tunnelsicherheitsbeleuchtung
  • Neubau Rettungstreppe im östlichen Voreinschnitt des Tunnels Forst zur Anbindung des auf der Landesstraße (L183) gelegenen Rettungsplatzes
  • Neubau Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz im gesamten Tunnel Forst
  • Neubau Einhausung zum Fledermausschutz in den Voreinschnitten des Tunnels Forst auf einer Länge von 80 m vor (km 36,2+91 bis 36,3+71) und 80 m nach (km 37,0+67 bis 37,1+47) dem Tunnel
 

Tunnel Hirsau mit Voreinschnitten

  • Lageänderung Gleistrasse von km 43,6+82 bis 44,4+20
  • Einbau Trockenlöschleitung und Tunnelsicherheitsbeleuchtung
  • Neubau ca. 950 m langer Rettungszufahrt von km 42,6+00 bis 43,5+48
  • Neubau Rettungsplatz bei km 43,6+00
  • Neubau Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz im gesamten Tunnel Hirsau
  • Neubau Einhausung zum Fledermausschutz in den Voreinschnitten des Tunnels Hirsau auf einer Länge von 140 m vor (km 43,6+20 bis 43,7+60) und 80 m nach (km 44,3+14 bis 44,3+94) dem Tunnel
 

Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens finden Eingriffe in Natur und Lanschaft statt. Die Realisierung hat insbesondere Auswirkungen auf verschiedene Fledermausarten. Die Vermeidung und Minimierung sowie der Ausgleich soll durch ein umfangreiches Maßnahmenbündel erfolgen. Dieses Bündel erstreckt sich über die Gemeinde Althengstett und die Stadt Calw hinaus auf folgende Städte und Gemeinden: Pforzheim, Horb, Bad Wildbad, Seewald, Neubulach, Neuweiler, Simmersfeld, Altensteig, Haiterbach, Nagold, Mötzingen, Bondorf, Gäufelden, Jettingen, Wildberg, Gechingen, Ostelsheim und Weil der Stadt.

 

2.    Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

 

3.    Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 17.07.2023 bis einschließlich 16.08.2023 während der Dienststunden bei der

 
  • Stadt Altensteig, Rathausplatz 1, 72213 Altensteig (Bauamt, 2. OG)
  • Gemeinde Althengstett, Bauamt, Simmozheimer Straße 16, 75382 Althengstett, 1. OG, Zimmer 118
  • Stadt Bad Wildbad, Stadtbauamt - Technisches Rathaus -, Wilhelmstraße 50, 75323 Bad Wildbad, Stadtteil Wildbad (Zimmer Nrn. 13/14)
  • Gemeinde Bondorf, Rathaus, Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf im Foyer des Erdgeschosses
  • Stadt Calw (Technische Verwaltung), Salzgasse 8-10, 75365 Calw (Zimmer Nr. 103)
  • Gemeinde Eutingen im Gäu, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu (Dachgeschoss, Flur vor Zimmer Nr. 402)
  • Gemeinde Gäufelden, Rathaus Öschelbronn, Rathausplatz 1, 71126 Gäufelden (EG, Zimmer Nr. 4)
  • Gemeinde Gechingen, Bürgermeisteramt, Calwer Straße 14, 75391 Gechingen, Bürgerbüro (Zimmer Nr. 1)
  • Stadt Haiterbach, Rathaus, Marktplatz 1, 72221 Haiterbach (Zimmer Nr. 10, Vorzimmer des Bürgermeisters)
  • Stadt Horb am Neckar, Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 72160 Horb a.N. (3. OG, Eingangsbereich vor Zimmer Nr. 532)
  • Gemeinde Jettingen, Rathaus, Albstraße 2, 71131 Jettingen (EG, Eingangsbereich)
  • Gemeinde Mötzingen, Bauamt, Schloßgartenstraße 1, 71159 Mötzingen (Zimmer Nr. 11)
  • Stadt Nagold, Bauverwaltungsamt, Burgstraße 10, 72202 Nagold (EG, Raum Nr. 015)
  • Stadt Neubulach, Marktplatz 3, 75387 Neubulach (vor Zimmer Nr. 05/06)
  • Gemeinde Neuweiler, Rathaus, Marktstraße 7, 75389 Neuweiler (Zimmer Nr. 3)
  • Gemeinde Ostelsheim, Rathaus, Hauptstraße 8, 75395 Ostelsheim, Bürgerbüro
  • Stadt Pforzheim, Grünflächen- und Tiefbauamt, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, 75175 Pforzheim (Flur, 1. OG)
  • Gemeinde Simmersfeld, Rathaus, Gartenstraße 14, 72226 Simmersfeld
  • Stadt Weil der Stadt, Rathaus Merklingen, Technisches Rathaus, Kirchplatz 2, 71263 Weil der Stadt (EG, Bürgeramt)
  • Stadt Wildberg, Bauamt, Marktplatz 2, 72218 Wildberg (EG, Besprechungsraum)
 

zur Einsicht aus.

 

Die Auslegung dient gleichzeitig der Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens, dessen Umweltverträglichkeit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen ist.
 

4.    Jeder, dessen Belange durch eine Zulassungsentscheidung berührt werden, sowie Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch eine Zulassungsentscheidung berührt wird, darunter Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes (Vereinigungen), können

 

bis einschließlich 22.09.2023

 

       schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder bei den o.g. Bürgermeisterämtern Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist).

 

       Mit dem Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

       Es wird gebeten, auf schriftlichen Äußerungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen „RPK17-3826-7“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.

 

5.    Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig. Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.

 

6.    Zu dem Vorhaben liegen ein UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

 
  • Erläuterungsbericht
  • Landespflegerischer Begleitplan
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Natura 2000-Vorprüfung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet 7218-341 Calwer Heckengäu
  • Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das Fauna-Flora-Gebiet 7317-341 Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten
 

7.    Nach Ablauf der Äußerungsfrist werden rechtzeitig erhobene Einwendungen und Äußerungen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger, die Vereinigungen und diejenigen, die Äußerungen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

 

8.    Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen und Äußerungen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

      

9.    Hinweis:

       Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.

 

10.  Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17- Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Schienen“ und im UVP-Portal www.uvp-verbund.de/bw zugänglich gemacht.

 

       Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisterämtern ausgelegten Unterlagen.

 

11.  Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.

 

Haiterbach, den 05.07.2023

Im Auftrag

Bürgermeisteramt Haiterbach

http://www.haiterbach.de//verwaltung-service/aktuelles-presse/infos-der-verwaltung