Leistungen: Stadt Haiterbach

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
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Leistungen

Beschwerde bei der Notarkammer einlegen

Die Notarkammer Baden-Württemberg ist im Rahmen ihrer Aufgaben auch für die Entgegennahme von Beschwerden gegen Notarinnen und Notare zuständig.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Einleitung eines Beschwerdeverfahrens durch die Notarkammer Baden-Württemberg sind tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen das notarielle Berufs- und Standesrecht.

Die Notarkammer Baden-Württemberg kann Beschwerden nur im Rahmen eines konkreten Verfahrens gegen ein bestimmtes Kammermitglied behandeln. Ohne Benennung der betroffenen Notarin oder des betroffenen Notars kann das Beschwerdeverfahren keinen Fortgang finden.

Für Beschwerden im Hinblick auf die Amtstätigkeit von Notarinnen und Notaren im Landesdienst ist die Landesjustizverwaltung zuständig.

Verfahrensablauf

Die Notarkammer prüft in einem internen (schriftlichen) Beschwerdeverfahren, ob die Notarin bzw. der Notar gegen notarielles Berufs- und Standesrecht verstoßen hat.

Das Beschwerdemanagement sieht vor, dass die übersandte Beschwerdeschrift an die betroffene Notarin bzw. den betroffenen Notar weitergeleitet wird, um diesen in die Lage zu versetzen, zu den Kritikpunkten Stellung zu nehmen. Hierfür holt die Notarkammer die Einwilligung des Beschwerdeführers zur Weiterleitung der Beschwerdeschrift ein.

Die Notarkammer Baden-Württemberg entscheidet nach Lage der Akten. Die Möglichkeit der Beweiserhebung besteht nicht.

Hinweis: Über den Gang und das konkrete Ergebnis des Beschwerdeverfahrens, beispielsweise über etwaige berufs- und standesrechtliche Maßnahmen gegenüber der betroffenen Notarin bzw. dem betroffenen Notar, können Dritten, damit auch dem Beschwerdeführer, aus Gründen der Verschwiegenheit und des Datenschutzes keine Auskünfte erteilt werden.

Fristen

keine

Unterlagen

  • beschwerdegegenständliche Urkunden(n)
  • ggf. relevanter Schriftverkehr

Kosten

keine

Sonstiges

Keine Rechtsberatung

Die Notarkammer Baden-Württemberg darf grundsätzlich keine Rechtsberatung erteilen. Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar Ihrer Wahl. Sie können diesen unabhängig von Ihrem Wohnort frei wählen. Hierfür können Sie die Notarsucheder Bundesnotarkammer verwenden. Alternativ können Sie sich auch an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.

Notarkosten

Beschwerden bei der Notarkammer im Hinblick auf notarielle Kostenrechnungen haben keine aufschiebende Wirkung und damit insbesondere keine Auswirkung auf die Wirksamkeit, Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Kostenrechnung.

Für Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Kostenrechnungen ist allein das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Dort können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG stellen. Das Landgericht kann dann gegebenenfalls auch die aufschiebende Wirkung des Antrags anordnen.

Bitte beachten Sie, dass die Notarkammer Baden-Württemberg auch bezüglich anfallender Notarkosten keine Rechtsberatung erteilen darf. Dies umfasst auch die rechtliche Beratung zum Inhalt von Urkunden und über den Anfall und die Höhe von Notarkosten. Die Notarkammer kann lediglich in geeigneten Fällen allgemeine Auskünfte zu Notarkosten erteilen, eine Vermittlung anbieten oder eine rein unverbindliche Prüfung von Kostenrechnungen vornehmen.

Rechtsbehelf

Die Entscheidung der Notarkammer Baden-Württemberg ist nicht anfechtbar.

Rechtsgrundlage

§ 67 Absatz 1 Satz 2 Bundesnotarordnung

Freigabevermerk

19.12.2022, Notarkammer Baden-Württemberg.