Leistungen: Stadt Haiterbach

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell
 

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Stadt Haiterbach
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Leistungen

Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen

Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.

Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.

Eine Zugangsberechtigung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber bei der Luftsicherheitsbehörde. Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:

  • Sicherheitskontrollen
  • der Abfertigung
  • dem Transport
  • der Kontrolle von Luftfracht

Zum Sicherheitsbereich zählen:

  • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
  • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
  • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen
  • Bereiche zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen

Die Regelung betrifft somit auch:

  • Pilotinnen und Piloten,
  • Flugschülerinnen und Flugschüler,
  • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen,
  • Schülerpraktikantinnen und -praktikanten,
  • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger,
  • Händler und Gewerbetreibende sowie
  • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Sie müssen diverse Schulungen absolviert haben.

Verfahrensablauf

Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig:

  • In der Regel beantragen Sie zusammen mit der Zugangsberechtigung Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung. Es sei denn, Sie haben bereits eine gleichwertige Überprüfung durchlaufen.

Wenn Sie die Zugangsberechtigung schriftlich beantragen:

  • Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, der Ausweisstelle am Flughafen oder Sie laden das Formular aus dem Internet herunter (Antrag für einen Flughafenausweis, Antrag für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung).
  • In den meisten Fällen sind beide Anträge in einem Formular verknüpft.
  • Füllen Sie die Formularseiten aus und holen Sie die Bestätigung Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers ein. Sie können den Antrag daraufhin selbst beim Flughafenbetreiber einreichen oder ihn von Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber einreichen lassen.
  • Der Flughafenbetreiber prüft, ob Ihr Antrag betrieblich notwendig ist.
  • Der Flughafenbetreiber leitet den Antrag für die Zugangsberechtigung und gegebenenfalls Zuverlässigkeitsüberprüfung an die Luftsicherheitsbehörde weiter.
  • Die Luftsicherheitsbehörde informiert Sie mit einem Bescheid über das Ergebnis. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber und der Flughafenbetreiber werden ebenfalls über das Ergebnis informiert, erhalten jedoch keine detaillierte Begründung.
  • Ist das Ergebnis positiv und sieht der Flughafenbetreiber ebenfalls keine Hinderungsgründe, stellt er Ihnen einen Flughafenausweis, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, aus.
  • Bei Abholung des Flughafenausweises beim Flughafenbetreiber ist das persönliche Erscheinen notwendig.
  • Beachten Sie, dass der Flughafenausweis zeitlich befristet ist und nur für bestimmte Bereiche im Sicherheitsbereich des Flughafens gilt.
  • Beachten Sie außerdem, dass Ihnen der Flughafenbetreiber Ihre Zugangsberechtigung später auch wieder entziehen kann, sofern dafür Gründe auftreten, die zum Beispiel Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung betreffen.


Digital : Für Baden-Württemberg ist es seit Februar 2025 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen:

  • Erstellen Sie sich ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Baden-Württemberg.
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch.
  • Senden Sie das ausgefüllte Dokument digital an die zuständige Behörde.
  • Für Beschäftigte: Drucken Sie das Antrags-PDF nach Abschluss aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie dieses postalisch an die zuständige Behörde.
  • Die zuständige Luftsicherheitsbehörde leitet die für den Flughafen relevanten Daten an diesen digital weiter und holt eine Bestätigung ein, dass ihr Antrag betrieblich notwendig ist.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Fristen

Antragsfrist: 1 Monat

Vor Arbeitsantritt im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, teilweise ist aber auch je nach Flughafen eine längere oder kürzere Frist möglich.

Unterlagen

Allgemein:

  • beidseitige Kopie des Personalausweises oder
  • Kopie des Reisepasses (Vorlage einer aktuelle Meldebescheinigung nötig)
  • Schulungsnachweise
  • Bescheid über die bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung (falls bereits vorhanden)
  • Beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Informationsblätter Ihrer Luftsicherheitsbehörde oder fragen Sie dort nach.

Soweit bereits vorhanden: Kopie des Bescheids der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt drei Tage bis sechs Wochen.

Die Bearbeitungsdauer gilt je nach Einzelfall und im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung je nach Erkenntnisstand zu den einzelnen Personen.

Sonstiges

Eine Zugangsberechtigung gilt maximal 5 Jahre lang. Danach kann sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verlängert werden. In begründeten Fällen kann Ihnen die Zugangsberechtigung (der Ausweis) auch entzogen werden, besonders wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes entstehen.

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 46.2, Sachgebiet 3 (ZÜP)

Industriestraße 5

70565 Stuttgart

Vertiefende Informationen

Bitte wenden Sie sich an die Ausweisstelle des Flughafens.

Freigabevermerk

13.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg