Leistungen: Stadt Haiterbach

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Funktionell
 

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell
 

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Haiterbach
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Leistungen

Gruppen-Geldwäschebeauftragten bestellen oder abberufen („entpflichten“)

Sofern Sie Verpflichteter und zugleich Mutterunternehmen einer Gruppe nach dem Geldwäscherecht sind, besteht die Verpflichtung, eine Gruppen-Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung und die Entpflichtung des Gruppen-Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters sind der Aufsichtsbehörde vorab anzuzeigen.

Der Geldwäschebeauftragte ist für die Erstellung einer gruppenweit einheitlichen Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie für die Koordinierung und Überwachung ihrer Umsetzung zuständig.

Der Gruppengeldwäschebeauftragte ersetzt nicht die gegebenenfalls bei den gruppenangehörigen Unternehmen erforderlichen Geldwäschebeauftragten, sondern nimmt eine zusätzliche Funktion wahr.

Der Gruppengeldwäschebeauftragte hat unternehmensübergreifend verbindliche Verfahren zur Umsetzung der geldwäscherechtlichen Pflichten in den gruppenangehörigen Zweigstellen, Zweigniederlassungen und gruppenangehörigen Unternehmen im In- und Ausland zu schaffen. Er ist befugt, zu deren Durchsetzung Weisungen zu erteilen.

Der Gruppengeldwäschebeauftragte hat sich im Rahmen seiner Aufgaben in den Zweigstellen, Zweigniederlassungen sowie gruppenangehörigen Unternehmen im In- und Ausland über deren Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten laufend zu informieren. Ferner hat er sich in regelmäßigen Abständen - auch durch Besuche vor Ort - insbesondere davon zu überzeugen, dass die geldwäscherechtlichen Pflichten eingehalten beziehungsweise die notwendigen Maßnahmen getroffen und wirksam umgesetzt werden. Falls erforderlich, hat er auch unternehmensübergreifende Maßnahmen zu treffen.

Das Mutterunternehmen hat sicherzustellen, dass der Gruppengeldwäschebeauftragte oder von ihm beauftragte Mitarbeitende die Befugnis erhalten, sich in Bezug auf alle gruppenangehörigen Zweigstellen, Zweigniederlassungen und gruppenangehörigen Unternehmen im In- und Ausland Prüfungsberichte - soweit vorhanden - vorlegen zu lassen. Diese Befugnis beinhaltet auch, im Rahmen der genannten Aufgaben uneingeschränkt Stichproben durchzuführen.

Das Mutterunternehmen hat zusätzlich sicherzustellen, dass der Gruppengeldwäschebeauftragte, die von ihm beauftragten Mitarbeitende und die Gruppen-Innenrevision im Rahmen ihrer Aufgaben gruppenweit Zugang zu allen für die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten relevanten Informationen, Dokumenten und Dateien insbesondere über alle Kunden, wirtschaftlich Berechtigte sowie über alle Geschäftsbeziehungen und Transaktionen innerhalb oder außerhalb solcher Geschäftsbeziehungen haben. Der Gruppen-Geldwäschebeauftragte hat Vorkehrungen zum Schutz von personenbezogenen Daten zu schaffen.

Voraussetzungen

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz

  • Anzeigeverpflichtet sind nur natürliche oder juristische Personen, die Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind.

Persönliche Zuverlässigkeit und Qualifikationen

  • Der zukünftige Geldwäschebeauftragte und sein Stellvertreter müssen die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation besitzen.

Verfahrensablauf

  • Als Verpflichteter zeigen Sie die Bestellung oder Entpflichtung eines Gruppen- Geldwäschebeauftragten und iseines Stellvertreters für Ihr Unternehmen vorab bei der Aufsichtsbehörde an
  • Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft
  • Sie erhalten eine Abschlussmitteilung
  • Besitzt die Person nicht die erforderliche Qualifikation oder Zuverlässigkeit, muss auf Verlangen der Aufsichtsbehörde die Bestellung als Gruppen-Geldwäschebeauftragten oder seines Stellvertreters widerrufen werden und eine neue Person benannt werden

Fristen

  • Die Anzeige des Gruppen-Geldwäschebeauftragen und/oder des Stellvertreters muss vor der Bestellung erfolgen. Es existiert keine Frist, das heißt die Anzeige kann auch kurzfristig erfolgen. Die Anzeige soll der Behörde die Möglichkeit geben, die Qualifikation und Zuverlässigkeit des neu ernannten Gruppen-Geldwäschebeauftragten und/oder des Stellvertreters zu überprüfen, gegebenenfalls der Bestellung zeitnah zu widersprechen.
  • Die Abberufung („Entpflichtung“) des Gruppen- Geldwäschebeauftragten und/oder des Stellvertreters ist der Aufsichtsbehörde ebenfalls vorab anzuzeigen

Unterlagen

  • Anzeige über Bestellung oder Entpflichtung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten oder seiner Stellvertreters
  • Nachweise über Anzeigeberechtigung
    • Nachweis über die Bestellung als Gruppen-Geldwäschebeauftragten
    • Nachweise, dass die antragstellende Person Mitglied der Leitungsebene des Unternehmens ist (z. B Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag)
  • gegebenenfalls aktueller Auszug aus dem Handelsregister

Eingetragene Firmen reichen bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ein.

  • Die Aufsichtsbehörde behält sich vor, Angaben über die Qualifikation des Gruppen-Geldwäschebeauftragten (zum Beispiel Übersicht über den beruflichen Werdegang, Nachweise über die Teilnahme an geldwäscherechtlichen Schulungsveranstaltungen et cetera .) sowie seine Zuverlässigkeit (zum Beispiel in Form von Auskünften aus dem Bundeszentralregister oder ggf. auch aus dem Gewerbezentralregister) nachzufordern.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

entfällt, es handelt sich nur um eine Anzeige

Sonstiges

keine

Rechtsbehelf

  • Im Fall des Verlangens einer Abberufung seitens der Behörde (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Absatz 4 Satz 2 GwG):
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk Sie wohnen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.09.2025 Innenministerium Baden-Württemberg