Leistungen: Stadt Haiterbach

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Funktionell

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Standort-Informationen
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  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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IP-Adresse

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

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Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

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Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Haiterbach
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Leistungen

Unerwünschte Telefonanrufe - Beschwerde einreichen

Solche Anrufe können Sie den zuständigen Stellen kostenlos melden.

Ein Werbeanruf ist zulässig, wenn Sie zuvor ausdrücklich in die Telefonwerbung eingewilligt haben.

Dazu müssen Sie Ihr Einverständnis speziell zu telefonischen Werbeangeboten gegeben haben.

Es genügt nicht, wenn der oder die Anrufende erst während des Telefonats Ihre Zustimmung einholt.

Einwilligen können Sie in der Regel auch durch Bestätigung einer vorformulierten Erklärung (zum Beispiel durch Ankreuzen oder Unterschreiben) , wenn sie

  • in einem separaten Text oder
  • Textabschnitt ohne anderen Inhalt enthalten ist und
  • aus dem Text der Einwilligung klar wird, für welche konkreten Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen geworben werden soll.

Eine Einwilligung ist in der Regel unwirksam, wenn sie

  • in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt ist oder
  • an weitere Erklärungen wie zum Beispiel die Zustimmung zu einer telefonischen Gewinnbenachrichtigung gekoppelt ist.

Das anrufende Unternehmen darf seine Rufnummer nicht unterdrücken. Das gilt auch bei Telefonwerbung, in die Sie eingewilligt haben.

Tipp: Lesen Sie das Kleingedruckte aufmerksam und streichen Sie entsprechende Textstellen durch. Eine bereits erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Selbst wenn zwischen Ihnen und dem anrufenden Unternehmen ein Vertragsverhältnis besteht, darf dieses Sie ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zu Werbezwecken anrufen. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen und Ausweitungen des bestehenden Vertrags oder neue Angebote. Auch nachdem Sie einen Vertrag gekündigt haben, darf der Anbieter in der Regel keine "Nachfasswerbung" betreiben, indem er Ihnen telefonisch alternative Angebote unterbreitet.

Voraussetzungen

  • Der Werbeanruf erfolgt ohne Ihre Einwilligung oder
  • die anrufende Firma hat ihre Rufnummer unterdrückt.

Verfahrensablauf

Sie können eine Beschwerde über verschiedene Wege an die zuständigen Stellen richten.

Dabei sollten Sie folgende Angaben machen:

  • Ihre Kontaktdaten: Anschrift sowie Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, gegebenenfalls abweichende Ansprechperson
  • Telefonnummer, auf die der Anruf erfolgte
  • Name, Inhaberin oder Inhaber des anrufenden Unternehmens
  • Rufnummer des Unternehmens (wenn diese nicht unterdrückt wurde)
  • Name des Anrufers oder der Anruferin
  • Datum des Anrufs
  • Uhrzeit des Anrufs
  • Grund des Anrufs: Was wurde beworben?
  • mögliches Vorliegen einer Einwilligung in die Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur und die Wettbewerbszentrale haben jeweils eigene Beschwerdeformulare vorbereitet.
Wenn Sie sich auf dieser Seite regionalisieren, stehen Ihnen diese unter Formulare & Online-Dienste zur Verfügung.
Sie können Ihre Beschwerde aber auch formlos durch Post, Telefax oder E-Mail einreichen.

Wenn das Unternehmen die Werbeanrufe nicht unterlässt, können Sie auch selbst gegen das Unternehmen vorgehen.

Fristen

keine

Unterlagen

Die Wettbewerbszentrale verlangt bei einer Beschwerde über unerlaubte Telefonwerbung zusätzlich die Einsendung einer unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung über

  • den Tag und die Uhrzeit des Anrufs,
  • die anrufende Person,
  • das Unternehmen, für welches angerufen wurde,
  • den Gesprächsverlauf und
  • die Angabe, dass Sie gegenüber dem werbenden Unternehmen keine Einwilligung in Telefonwerbung erteilt haben.

Dann kann sie gegebenenfalls schnell eine einstweilige gerichtliche Verfügung erwirken.

Ein Merkblatt für einen Gesprächsvermerk bei unerlaubten Telefonanrufen stellt Ihnen die Wettbewerbszentrale zur Verfügung.

Kosten

Beschwerden bei den zuständigen Stellen sind kostenfrei.

Für eine individuelle Telefonberatung bei der Verbraucherzentrale können für Sie - aber erst nach einer Terminvereinbarung - Kosten in Höhe von 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunkpreis abweichend) anfallen.

Persönliche oder schriftliche Fach- und Rechtsberatung sowie E-Mail-Beratung:

  • Standardberatung bis zu 20 Minuten: EUR 22,00
  • besonders zeitaufwändige Beratung: je weitere angefangene zehn Minuten: EUR 11,00

Sonstiges

Die Bundesnetzagentur nimmt Ihre Beschwerde auf, registriert sie und geht verwertbaren Hinweisen nach. Stellt sie einen Rechtsverstoß fest, kann sie als staatliche Aufsichts- und Regulierungsbehörde für den Bereich der Telekommunikation gegen das anrufende Unternehmen ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro verhängen.
Wer gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden.

Die Bundesnetzagentur kann Sie als Beschwerdeführerin oder Beschwerdeführer nicht immer über den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens informieren.

Die Verbraucherzentrale und die Wettbewerbszentrale können gegen das anrufende Unternehmen zivilrechtlich vorgehen, beispielsweise durch Abmahnung oder Unterlassungsklage.
Verbraucherinnen und Verbraucher als Nicht-Mitglieder der Wettbewerbszentrale werden nicht über den Stand des Verfahrens informiert. Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass sie Ihren Namen und Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse schon im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung bekannt geben muss.

Möchten Sie ein Unternehmen der Verbraucherzentrale melden und wünschen keine Antwort oder Beratung, können Sie dies per E-Mail tun.

Wünschen Sie individuelle Beratung, haben Sie bei der Verbraucherzentrale die Auswahl zwischen

Achtung: Das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit von Verträgen, die bei einem unerbetenen Anruf möglicherweise zwischen Ihnen und dem anrufenden Unternehmen geschlossen werden.
Stimmen Sie im Verlauf eines solchen Telefonats zu, Waren zu bestellen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, kann unter Umständen ein verbindlicher Vertrag zustande kommen.
Telefonisch vereinbarte Verträge sind gültig. Lassen Sie sich daher auf keine Diskussion mit dem Anrufer ein und legen Sie auf.
Sollte ein Unternehmen dennoch behaupten, durch das Telefonat sei ein Vertrag zustande gekommen, haben Sie in der Regel das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Hat das Unternehmen Sie nach den gesetzlichen Vorschriften über Ihr Widerrufsrecht informiert, beginnt diese Frist bei einem Kaufvertrag mit dem Erhalt der Ware, bei einem Vertrag über Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Bei einer späteren Information über das Widerrufsrecht verschiebt sich der Fristbeginn entsprechend nach hinten.
Wurden Sie nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert, erlischt das Widerrufsrecht in der Regel erst ein Jahr später als üblich - nach zwölf Monaten und 14 Tagen ab Erhalt der Ware beziehungsweise ab Vertragsabschluss.

Eine Ausnahme gilt für Gewinnspieldienste:
Verträge, bei denen ein Unternehmen anbietet, Sie zur Teilnahme an Gewinnspielen anzumelden oder zu registrieren, die von einem Dritten durchgeführt werden, können nur noch durch Brief, Fax oder E-Mail wirksam geschlossen werden (Textform).

Auch wenn Sie in einen Anruf eingewilligt haben, können aus einer telefonischen Vereinbarung bei Gewinnspieldiensten keine Pflichten für Sie entstehen.

Vertiefende Informationen

Wo und wie Sie sich über Werbe-E-Mails beschweren können, erfahren Sie in der Leistung "Beschwerde über Spammails einreichen".

Freigabevermerk

Stand: 07.09.2023

Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg