Leistungen: Stadt Haiterbach

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Haiterbach
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Leistungen

Geschmacksmuster - Eintragung beantragen

Sie haben ein Design für ein Produkt entwickelt und möchten es gegen unerlaubte Verwendung durch Dritte schützen lassen? Dann können Sie dafür die Eintragung in das Geschmacksmusterregister beantragen.

Geschmacksmuster sind zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen von handwerklichen oder industriellen Erzeugnissen, die sich unter anderem ergeben aus

  • Linien,
  • Konturen,
  • Farben,
  • Gestalt,
  • Oberflächenstruktur,
  • Materialien.

Sie können auch Verpackungen, Ausstattungen und Einzelteile als Geschmacksmuster anmelden.

Der Geschmacksmusterschutz gilt zunächst für fünf Jahre. Danach können Sie den Schutz auf höchstens 25 Jahre verlängern. Dafür müssen Sie alle fünf Jahre die fälligen Aufrechterhaltungsgebühren bezahlen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung sind:

  • Neuheit
    Es darf vor dem Anmeldetag kein identisches Muster veröffentlicht worden sein.
  • Eigenart
    Der Gesamteindruck muss sich vom Gesamteindruck anderer bereits veröffentlichter Muster unterscheiden.

Tipp: Informieren Sie sich schon vor der Anmeldung darüber, ob es bereits ähnliche oder gleiche Geschmacksmuster gibt. Damit können Sie einem späteren Löschungsverfahren vorbeugen. Datenbanken zur Geschmacksmusterrecherche finden Sie über die Seiten des DPMA oder in einem Patentinformationszentrum (PIZ). In Baden-Württemberg gibt es das Patentinformationszentrum Stuttgart im Haus der Wirtschaft. Dort findet donnerstags eine kostenlose Erfindererstberatung (auch für Geschmacksmuster) statt.

Verfahrensablauf

Reichen Sie das ausgefüllte Formular "Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters" und die erforderlichen Unterlagen vierfach bei der zuständigen Stelle ein und bezahlen Sie die Anmeldegebühren. Sie können die Anmeldung auch elektronisch übermitteln.

Tipp: Nähere Informationen zur Onlineanmeldung von Schutzrechten sowie nützliche Informationsblätter und Formulare zu Geschmacksmustern finden Sie auf den Seiten des DPMA.

Wenn Sie mehrere Designs entworfen haben, können Sie diese in einer Sammelanmeldung zusammenfassen. Voraussetzung ist, dass die Designs derselben Warenklasse angehören.

Das DPMA prüft, ob

  • die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Geschmacksmustereintragung gegeben sind und
  • die Anmeldung den formalen Kriterien genügt.

Anders als beim Patentanmeldungsverfahren prüft das DPMA Ihre Geschmacksmusteranmeldung nicht auf Neuheit oder kreative Leistung. Zuletzt trägt das DPMA das Geschmacksmuster in das Geschmacksmusterregister ein. Es veröffentlicht die Eintragung im Geschmacksmusterblatt. Mit der Eintragung beginnt der Geschmacksmusterschutz zu wirken.

Hinweis: Sie können ein Geschmacksmuster selbst anmelden oder sich von einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt helfen lassen. Bedenken Sie aber, dass sich Fehler bei der Anmeldung manchmal nicht mehr beheben lassen. Wollen Sie die Erfindung auch im Ausland anmelden, sollten Sie eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt hinzuziehen. Haben Sie weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung in Deutschland, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Ihre Vertretung kann auch aus einem anderen EU-/EWR-Staat stammen.

Tipp: Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen.

Fristen

Zahlung der Gebühren: innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag (ansonsten gilt die Anmeldung als zurückgenommen)

Unterlagen

  • eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters (z.B. bildliche Darstellung)
    • Diese müssen Sie auf dem Wiedergabe-Formblatt anbringen.
    • Sie können der Wiedergabe eine erklärende Beschreibung beifügen.
  • bei einer Sammelanmeldung: zusätzlich
    • Anlageblatt

Tipp: Genaue Angaben zum Antrag und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im "Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder" des DPMA.

Kosten

  • Anmeldegebühr
    • bei Anmeldung in Papierform: 70 Euro
    • bei elektronischer Anmeldung: 60 Euro
    • bei einer Sammelanmeldung für jedes Muster: 7 Euro beziehungsweise 6 Euro, mindestens jedoch insgesamt 70 Euro beziehungsweise 60 Euro
  • Verlängerungsgebühren
    • für das 6. bis 10. Schutzjahr: 90 Euro pro Geschmacksmuster
    • für das 11. bis 15. Schutzjahr: 120 Euro pro Geschmacksmuster
    • für das 16. bis 20. Schutzjahr: 150 Euro pro Geschmacksmuster
    • für das 21. bis 25. Schutzjahr: 180 Euro pro Geschmacksmuster

Zusätzlich können je nach Einzelfall unterschiedliche Kosten entstehen (z.B. für die Herstellung von Kopien, schriftliche Auskünfte). Bitte lesen Sie dazu das Informationsblatt "Gebühren und Auslagen für Geschmacksmuster".

Tipp: Wie für die meisten Schutzrechtsverfahren können Sie auch für die Eintragung eines Geschmacksmusters Verfahrenskostenhilfe beim DPMA beantragen.

Bearbeitungsdauer

durchschnittlich drei bis vier Monate

Zuständigkeit

das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei der Dienststelle Jena

Hinweis: Sie können Ihre Anmeldung aber auch beim DPMA in München, beim Technischen Informationszentrum Berlin (TIZ) und bei bestimmten Patentinformationszentren (z.B. in Stuttgart) einreichen. Das DPMA bietet eine Auflistung der Patentinformationszentren mit Angaben zu Aufgaben und Dienstleistungen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.08.2015 freigegeben.