Leistungen: Stadt Haiterbach

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Funktionell

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Haiterbach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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Leistungen

Künstlersozialabgabe entrichten

Eine Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen an die Künstlersozialkasse (KSK) entrichten, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Daran ändert auch eine steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit nichts.

Unternehmer können beispielsweise sein:

  • private Unternehmen und Betriebe
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten
  • Vereine
  • andere Personengemeinschaften

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ist

  • Künstler oder Künstlerin, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
  • Publizist oder Publizistin, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.

Künstlersozialabgabe müssen Sie außerdem in folgenden Fällen bezahlen:

  • Sie werben oder betreiben Öffentlichkeitsarbeit für Ihr eigenes Unternehmen.
    Das gilt in Fällen, in denen Sie nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Künstlerinnen beziehungsweise Publizisten und Publizistinnen erteilen.
  • Sie sind selbständige Künstlerin oder selbständiger Künstler beziehungsweise Publizistin oder Publizist und verwerten die künstlerischen oder publizistischen Werke oder Leistungen anderer.
    Es ist daher möglich, dass Sie gleichzeitig
    • Anspruch auf Vergünstigungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes haben und
    • Künstlersozialabgabe zahlen.

Voraussetzungen

Sie nehmen regelmäßig Dienste von selbständigen Künstlern oder Künstlerinnen beziehungsweise Publizisten oder Publizistinnen in Anspruch.
Die Abgabepflicht setzt nicht voraus, dass die selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person selbst nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig ist.

Achtung: Das Wort "regelmäßig" bedeutet

  • für Entgeltzahlungen bis 31.12.2014, dass Sie regelmäßig einmal jährlich einen entsprechenden Auftrag erteilen.
  • für Entgeltzahlungen ab 01.01.2015, dass die Gesamtsumme aller gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr 450 Euro übersteigt.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der KSK anmelden.

Nutzen Sie dafür den "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht und der Höhe der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz". Wenn die KSK Ihnen bereits eine Abgabenummer mitgeteilt hat, nutzen Sie den "Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte " für die Entgeltmeldung.

Hinweis: Vergessen Sie nicht, Ihre Abgabenummer anzugeben, falls Sie bereits bei der KSK registriert sind.

Die Formulare finden Sie auf den Internetseiten der KSK. Den Anmelde- und Erhebungs- beziehungsweise Meldebogen müssen Sie schriftlich an die KSK senden oder Sie nutzen das Online-Meldeverfahren.

Nach Eingang Ihrer Angaben prüft die KSK, ob Sie abgabepflichtig sind. Falls Sie abgabepflichtig sind, berechnet sie die Künstlersozialabgabe. Als Basis dienen die von Ihnen gezahlten Entgelte. Der Abgabesatz wird jährlich durch die Künstlersozialabgabe-Verordnung festgesetzt.

Entgelte sind:

  • Zahlungen an selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen für eine künstlerische oder publizistische Leistung
  • Zahlungen an Künstler oder Künstlerinnen beziehungsweise Publizisten oder Publizistinnen, die als Gewerbetreibende, Einzelunternehmer oder Personengesellschaften (z.B. GbR) am Markt auftreten.

Nicht zu den Entgelten gehören Zahlungen an juristische Personen (z.B. GmbH).

Abgabepflichtige Entgelte sind u.a.

  • Honorare,
  • Lizenzen und
  • sämtliche Auslagen (z.B. Telefonkosten) und Nebenkosten (z.B. für Material), die Sie dem Künstler oder der Künstlerin beziehungsweise der Publizistin oder dem Publizisten vergüten.

Sie erhalten einen gesonderten Bescheid. Darin steht auch, ob Sie Beträge monatlich im Voraus zahlen müssen.

Fristen

Meldung gezahlter Beträge an die KSK: bis spätestens 31. März des Folgejahres

Unterlagen

  • wenn Ihr Unternehmen im Gewerbe-, Handels- oder Vereinsregister eingetragen ist: Nachweis über die Eintragung (z.B. Kopie des Gewerbe-, Handels- oder Vereinsregisterauszuges)
  • wenn Sie Ihren Verein bei der KSK anmelden: Vereinssatzung in Kopie
  • wenn Sie Ihr Unternehmen zwischenzeitlich abgemeldet haben oder wenn es erloschen ist: Nachweis über die Einstellung (z.B. Kopie der Abmeldebestätigung)

Sonstiges

Als zur Abgabe Verpflichteter müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen über die Entgelte führen, die der Künstlersozialabgabe unterliegen. Diese Aufzeichnungen müssen Sie mindestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren, in dem die Entgelte fällig geworden sind.

Zuständigkeit

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 28.10.2019 freigegeben.