Leistungen: Stadt Haiterbach

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Optimierung
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Funktionell

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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IP-Adresse

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

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Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Haiterbach
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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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Leistungen

Datenschutzkontrolle - Datenschutzbeschwerde einreichen (personenbezogen)

Öffentliche und private Institutionen erheben, speichern, nutzen und geben personenbezogene Daten weiter. Diese Verarbeitung von Daten unterliegt der Datenschutzkontrolle.

Hinweis: Private Institutionen unterliegen der Datenschutzkontrolle nur, soweit sie personenbezogene Daten automatisiert und nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten verarbeiten. Das Gleiche gilt für die Verarbeitung von Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien ("Dateibezug").

Voraussetzungen

  • Eine öffentliche oder eine private Institution hat Sie bei der Verarbeitung Ihrer (personenbezogenen) Daten in Ihren Rechten verletzt.
  • Eine öffentliche oder eine private Institution
    • verweigert zu Unrecht eine Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten oder die Löschung Ihrer Daten oder
    • hat nicht die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung getroffen.

Andere Personen können sich nur aus anderen Anlässen (z.B. mit Fragen und Hinweisen oder wegen einer Beratung) an die Datenschutzkontrolle wenden.

Verfahrensablauf

Sie können die Datenschutzbeschwerde formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie sollten folgende Angaben machen:

  • aus welchen Gründen Sie sich in welchem Recht verletzt sehen
  • die dafür verantwortliche Stelle, falls Sie sie kennen
  • was Sie selbst bereits unternommen haben und wie die verantwortliche Stelle darauf reagiert hat

Die Datenschutzkontrollstelle geht Ihrer Beschwerde nach. Wenn nötig, beanstandet sie bei öffentlichen Stellen datenschutzrechtliche Verstöße und teilt Ihnen das Ergebnis der Überprüfung mit.

Hinweis: Diese Mitteilung wirkt sich nicht auf Ihre Rechte und Pflichten oder die der datenverarbeitenden Stelle aus. Die Datenschutzkontrolle hat bei öffentlichen Stellen gesetzlich so gut wie keine Beseitigungs-, Regelungs- oder Anordnungsermächtigungen. Bei privaten Stellen verfügt die Aufsichtsbehörde über weitergehende Anordnungsbefugnisse. Unabhängig davon können Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zur Einleitung von Straf- oder Bußgeldverfahren führen.

Unterlagen

Unterlagen, die

  • der Datenschutzkontrolle die Überprüfung erleichtern oder
  • den behaupteten Datenschutzverstoß belegen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Komplexität des Einzelfalles

Zuständigkeit

  • die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für
    • öffentliche Stellen des Bundes (Behörden, Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform)
      Die Bundesgerichte unterliegen seiner Kontrolle jedoch nur, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.
    • Telekommunikations- und Postdienstunternehmen
  • der Landesbeauftragte für den Datenschutz für
    • öffentliche Stellen (Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts)
    • private Stellen, vor allem:
      • natürliche Personen, gleichgültig, ob sie als Privatpersonen auftreten oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (Einzelfirma, freie Berufe) sowie
      • alle privatrechtlich organisierten Unternehmungen und Vereinigungen (GmbH, OHG, KG, Verein, Stiftung, Partei), deren Sitz in Baden-Württemberg ist

Hinweis: Der Südwestrundfunk und kirchliche Stellen unterliegen nicht der Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

  • Die Gerichte und der Landtag unterliegen seiner Kontrolle nur, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden, der Rechnungshof und staatliche Rechnungsprüfungsämter nur außerhalb ihrer Prüfungstätigkeit.

    Sie können sich statt an den Landesbeauftragten auch an den betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz wenden, den nicht-öffentliche Stellen unter bestimmten Voraussetzungen bestellen müssen.

  • der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim Südwestrundfunk (SWR) für
    • den SWR und seine Tochtergesellschaften und
    • die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), soweit SWR-Rundfunkteilnehmer betroffen sind
  • die kirchlichen Datenschutzbeauftragten jeweils für ihre Kirche

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dessen ausführliche Fassung am 15.03.2018 freigegeben.