Berichte aus dem Gemeinderat: Stadt Haiterbach

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Berichte aus dem Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17.06.2026

icon.crdate24.06.2026

Bürgerfragestunde Es wurden keine Fragen seitens der Bürgerschaft gestellt. Bebauungsplan Schellenbühl, 7. Änderung: Aufstellungs- und

Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen seitens der Bürgerschaft gestellt.

Bebauungsplan Schellenbühl, 7. Änderung: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Die Stadt Haiterbach verfügt in der Kernstadt über keine städtischen Bauplätze mehr.

Es besteht ein großer Bedarf nach weiterem Bauland. Das Thema Innenentwicklung vor Außenentwicklung spielt derzeit eine große Rolle. Innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplangebietes „Schellenbühl, einschließlich der 1. und 6. Änderung“ befinden sich noch einige Baulücken. Diese Baulücken sind aktuell als Spielplatz bzw. öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Die Spielgeräte sind „in die Jahre gekommen“ und können nicht mehr genutzt werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, diesen Spielplatz aufzulösen. Auch die öffentlichen Grünflächen sollen in Bauplätze umgewandelt werden. Die Nutzung von erschlossenem Bauland liegt im öffentlichen Interesse, damit ist die Erforderlichkeit der Planung gegeben.

Der Gemeinderat hat den entsprechenden Aufstellungsbeschluss im vereinfachten Verfahren sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Hohe Straße: Erneuerung der Wasserleitung und Kanalbau

Die Wasserleitung in der Hohe Straße in Haiterbach muss erneuert werden. Das Ingenieurbüro Gauss aus Rottenburg hat sich die Situation vor Ort angeschaut sowie den allgemeinen Kanalplan (AKP) und die durchgeführten Kanalbefahrungen geprüft. Vor der Wasserleitungserneuerung in der Hohe Straße muss die Frage der Abwasserableitung geklärt werden, da der Kanal in der Hohe Straße aufgrund der höher gelegenen Bebauung überlastet ist. Der AKP aus dem Jahr 2019 sieht eine zwischen den Gebäuden Nr. 5 und Nr. 11 (Treppenanlage) über die Bergstraße bis runter zum Meisenweg vor und dann im weiteren Verlauf bis zur Wendeplatte am Ende des Meisenwegs. Hier sind bereits der Anschlusspunkt und die Weiterleitung in die Straße Wanne vorhanden. Da die Treppenanlage Bergstraße/Meisenweg zwischen den Gebäuden Nr. 22 und Nr. 24 vor Jahren erneuert wurde und in gutem Zustand ist, hat die Verwaltung vorgeschlagen, den Kanal zunächst in der Bergstraße bei Gebäude Nr. 25 weiter zu verlegen und dann zwischen Gebäude Nr. 25 und Nr. 27 die Ableitung in der maroden Treppenanlage vorzusehen. Darüber hinaus sind in der Hohe Straße kleinere Sanierungen mittels Schlauchliner -Verfahren (Inliner) durchzuführen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, für dieses Projekt das Planungsbüro Gauss Ingenieurtechnik GmbH zu beauftragen und den entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.

Birkenweg: Wasserleitung – Baubeschluss und Vergabe Ingenieurleistungen

Die bestehende Wasserhauptleitung im Birkenweg in Beihingen weist Schäden infolge von Lochfraß auf. Aufgrund des fortgeschrittenen schlechten Zustands der Leitung besteht ein erhöhtes Risiko weiterer Rohrschäden und Versorgungsunterbrechungen.

Zur Sicherstellung einer dauerhaft zuverlässigen und wirtschaftlichen Trinkwasserversorgung ist die Erneuerung der Wasserhauptleitung erforderlich.

Im Zuge dieser Maßnahme werden auch die Hausanschlüsse erneuert. Nach Auskunft des Wassermeisters verfügen die talseitig gelegenen Grundstücke bereits überwiegend über neue Hausanschlüsse, welche verwendet werden können. Bei den bergseitig gelegenen Grundstücken muss hingegen der überwiegende Teil der Hausanschlüsse im Rahmen der Baumaßnahme erneuert oder an den aktuellen technischen Standard angepasst werden.

Die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI wurden bereits durch das Planungsbüro Gauss Ingenieurtechnik GmbH erbracht. Die vorliegende Planung bildet die Grundlage für die weitere Umsetzung der Maßnahme.

Die Kosten der Baumaßnahme werden gemäß der Kostenberechnung des Planungsbüros Gauss Ingenieurtechnik GmbH auf insgesamt zirka 110.000 € netto geschätzt.

Die Ausführung der Maßnahme ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Die Arbeiten sollen vor Beginn der Frostperiode abgeschlossen werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und witterungsbedingte Einschränkungen bei der Bauausführung zu vermeiden.

Es wurde zudem festgestellt, dass auch beim Abwasserkanal Sanierungsbedarf besteht. Die Kanalsanierung ist jedoch nicht Bestandteil der vorliegenden Maßnahme zur Erneuerung der Wasserhauptleitung. Nach derzeitigem Stand soll die Sanierung des Abwasserkanals zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer eigenständigen Inliner-Sanierungsmaßnahme erfolgen. Da im Gemeindegebiet weitere Kanalsanierungen im Inliner-Verfahren vorgesehen sind, ist eine gemeinsame Ausschreibung und Durchführung dieser Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll. Hierdurch können Synergieeffekte genutzt und eine kostengünstigere Umsetzung erreicht werden.

Der Gemeinderat hat die Erneuerung der Wasserhauptleitung im Birkenweg in Beihingen beschlossen und damit das Planungsbüro Gauss Ingenieurtechnik GmbH beauftragt.

Schulbetreuung: Gebührenanpassung zum neuen Schuljahr 2026/27

Im Jahr 2025 wurde das Bezahlsystem bei der Schulbetreuung umgestellt, von bis dahin spitzer Abrechnung auf monatliche Pauschalen. In diesem Zuge wurde auf eine Erhöhung der Gebühren verzichtet. Im Vordergrund standen im letzten Jahr die Umstellung und auch die Akzeptanz des neuen Systems. Die Umstellung hatte seitens der Verwaltung im Sommer/Herbst 2025 Zeitaufwand produziert. Mittlerweile hat sich das neue System gut eingespielt und führt unterjährig zur Zeiteinsparung bei der Abrechnung in der Kämmerei.

Die Gebühren für die Schulbetreuung in Haiterbach sind weiterhin aus Sicht der Verwaltung günstig und wurden seit der Einführung vor etwa 13 Jahren nicht in der Höhe angepasst.

Mit der Wiederbesetzung der Kämmererstelle im Frühjahr 2026 wurde erstmals eine umfassende Kalkulation der Gebühren für die Betreuung erstellt. Kostendeckend ergaben sich dabei folgende Beträge: 5 € für die Frühbetreuung; 8 € für die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr und 16 € für die Mittagsbetreuung bis 16 Uhr. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat folgende Beträge zur Beschlussfassung vorgeschlagen: 4 Euro für die Frühbetreuung; 8 Euro für die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr und 12 Euro für die Mittagsbetreuung bis 16 Uhr.
Der Gemeinderat hat diese Beträge in seiner jüngsten Sitzung so beschlossen.

Im Zuge dieser Gebührenanpassungen wurden weitere Änderungen der Schulbetreuungssatzung beschlossen: Einführung einer Einheit „Mittagsbetreuung bis 14 Uhr“ für den Standort Haiterbach: dies war bisher nur in Oberschwandorf vorgesehen; Wegfall der Spätbetreuung von 16 bis 17 Uhr: aktuell keine Nachfrage, in Vergangenheit nur geringe Nachfrage, dadurch vergleichsweise teures Angebot; Ferienbetreuung: Im Zuges der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich können bei Bedarf Kinder aus Haiterbach an der Ferienbetreuung der Stadt Nagold teilnehmen.

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeisterin Kerstin Brenner informierte, dass der Technische- und Sanierungsausschuss die Beauftragung einer Grobkonzeption zur Entwicklung des Haiterbacher Friedhofs beschlossen hat.

Verschiedenes
Bürgermeisterin Kerstin Brenner informierte über verschiedene Terminänderungen im Sitzungskalender.

Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de im Bürgerinformationssystem – zu finden über den Button „Gemeinderatssitzungen“ auf der Startseite.