Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite haiterbach.de, der bzw. des Stadt Haiterbach.
Geltende rechtliche Anforderungen
Die bzw. das Stadt Haiterbach ist bemüht, die Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde erstellt am: 20.08.2026
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Einige Elemente verwenden ARIA-Attribute, die für ihre Rolle unzulässig sind, was in Screenreadern zu Fehlverhalten führt.
- Schaltflächen enthalten keinen zugänglichen Text, sodass ihre Funktion für Screenreader-Nutzer nicht erkennbar ist.
- Fokussierbare Elemente in der Tabreihenfolge haben eine Rolle, die für interaktive Inhalte nicht geeignet ist.
- Der Seite fehlt ein ausgezeichneter Haupt-Landmark, sodass Screenreader-Nutzer den Hauptinhalt nicht direkt ansteuern können.
- Teile des Seiteninhalts liegen außerhalb benannter Seitenbereiche (Landmark) und sind für Screenreader-Nutzer schwer erreichbar.
- Für ARIA-Attribute oder Labels genutzte IDs sind mehrfach vergeben, was zu falschen Zuordnungen bei Hilfstechnologien führt.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- a. Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich
- b. Maßnahmen: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden
- c. Barrierefreie Alternative: Alle, den Kartenpins (z.B. Firmen, Kindergärten etc.) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen, Kontaktdaten und eventuell die Öffnungszeiten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen
2. Barriere:
- a. Beschreibung: Die Veranstaltungen auf der Startseite sind nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich
- b. Maßnahmen: Durch die interaktive Darstellung mit dem Swiper, können die Veranstaltungen auf der Startseite aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden
- c. Barrierefreie Alternative: Auf der Übersichtsseite des Veranstaltungskalenders sind alle Termine in der Listenansicht barrierefrei abrufbar
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Haiterbach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Haiterbach auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt überarbeitet werden. Die Stadt Haiterbach ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Geplanter Umgang mit den genannten Barrieren
Wir planen aktuell die Umsetzung der Behebung dieser Barrieren.
Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung
Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.
Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.
Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.
Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:
- Schriftgröße
- Kontrast
- Hervorhebung von Links
- Aktivieren eines Bildschirmlesers
- Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Derzeit liegen keine Fassungen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache vor. Wir arbeiten an der barrierefreien Bereitstellung dieser Inhalte gemäß § 4 BITV 2.0 und den landesrechtlichen Vorschriften.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Webseite erfragen
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Haiterbach:
Frau Maia Stephan
Telefonnummer: 07456 9388-29
E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Durchsetzungs- / Schlichtungsstelle
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
