Leistungen: Stadt Haiterbach

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Facebook

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Funktionell

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Haiterbach
Genutzte Technologien
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  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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Leistungen

Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden

Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen? In diesem Fall müssen Sie das Feuerwerk anzeigen.

Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Feuerwerk der Kategorie F2
  • Feuerwerk der Kategorie F3
  • Feuerwerk der Kategorie F4
  • Bühnen- und Theaterfeuerwerk: Kategorie T1 oder T2
  • Feuerwerk mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 oder P2

Sie müssen anzeigen:

  • Feuerwerk der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember
  • Feuerwerke mit allen anderen Kategorien ganzjährig vom 1. Januar bis 31. Dezember

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Reet- oder denkmalgeschützen Fachwerkhäusern) dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.

Voraussetzungen

  • gültige Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der entsprechenden Kategorien (Feuerwerkskörpern) (§ 7 SprengG) oder
  • gültige Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der entsprechenden Kategorien (Feuerwerkskörpern) (§ 27 SprengG) oder
  • gültiger Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der entsprechenden Kategorien (Feuerwerkskörpern) (§ 20 SprengG)

Verfahrensablauf

Geben Sie in der Anzeige folgende Informationen an:

  • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide beziehungsweise des Befähigungsscheines und die ausstellende Behörde,
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
  • Art und Beschreibung (zum Beispiel Bodenfeuerwerk, Raketen, Kaliber von Kugelbomben, Zylinderbomben oder Bombetten),
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
  • die von Ihnen geplanten Sicherungsmaßnahmen, vor allem Absperrmaßnahmen und sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen im Internet ein Formular an. Sofern die für Sie zuständige Behörde kein Formular anbietet, können Sie die Anzeige auch formlos unter Angabe aller oben genannten Informationen erstatten.

Fristen

  • mindestens zwei Wochen, bevor Sie das Feuerwerk abbrennen möchten
  • im Einzelfall vier Wochen, wenn Sie das Feuerwerk abbrennen möchten in der unmittelbaren Nähe von:
    • Eisenbahnanlagen
    • Flughäfen
    • Bundeswasserstraßen
    • Seeschifffahrtsstraßen

Unterlagen

oder

Kosten

Es gelten die von Ihrer Kommune in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

Sonstiges

Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein können aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 beantragen.

Weiterführende Informationen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, finden Sie im Text "Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen".

Rechtsgrundlage

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

  • § 23 Absatz 2 und 3

Sprengstoffgesetz (SprengG)

  • § 7 Erlaubnis
  • § 20 Befähigungsschein
  • § 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Abbrennortes als Ortspolizeibehörde

Gehört der Abbrennort zu keiner Gemeinde, müssen Sie die Anzeige an die jeweilige Kreispolizeibehörde erstatten. Kreispolizeibehörde ist bei Großen Kreisstädten die Stadtverwaltung, ansonsten das Landratsamt.

Hinweis: Die zuständigen Stellen nach Sprengstoffrecht sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich im Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes.

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg