Leistungen: Stadt Haiterbach

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Facebook

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Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Funktionell

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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Weltweit

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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IP-Adresse

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

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Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Haiterbach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Leistungen

Beschwerde gegen Anbieter von Internet- und Telefonanschlüssen einreichen

Der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt bietet Ihnen die Chance, aus vielfältigen Angeboten zu wählen.
Sie können sich für den Anbieter entscheiden, dessen Angebot am ehesten Ihren Wünschen entspricht.

Beim Wechsel des Anbieters oder bei einem Wohnortwechsel haben Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder Anlass zu Beschwerden.

Voraussetzungen

Telefonanschluss im Festnetz, Kabelanschluss oder Glasfaseranschluss

Verfahrensablauf

Anbieterwechsel

Sollten im Zuge Ihres Anbieterwechsels Probleme auftreten, richten Sie Ihre Beschwerde so schnell wie möglich schriftlich über das Kontaktformular an die Bundesnetzagentur.
Eine persönliche Beratung am Telefon ist in der Regel ausgeschlossen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgt gegebenenfalls auf der Grundlage Ihrer schriftlichen Eingabe. Sollten Sie nur den Post- oder Fax-Weg nutzen können, fügen Sie möglichst gleich die Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Anbieters und die Auftragsbestätigung Ihres neuen Anbieters bei, gegebenenfalls auch den Auftrag zur Beibehaltung Ihrer Rufnummer (Portierungsauftrag).
In der Kündigungsbestätigung sollte das Datum des Vertragsendes angegeben sein.

Umzug

Die Regelungen zum Anbieterwechsel beziehen sich im Festnetzbereich auf Ihren bisherigen Anschlussort.

Wenn Sie umziehen, also wenn Sie Ihren Wohnsitz und damit den Anschlussort Ihrer Telekommunikationsdienste wechseln, ist Ihr Anbieter in der Regel verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung auch an dem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und ohne Änderung der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, wenn die Leistung von Ihrem Anbieter auch an Ihrem neuen Wohnsitz angeboten werden kann.

Sollten im Zuge Ihres Umzugs bei der Bereitstellung Ihres Anschlusses am neuen Wohnsitz Probleme auftreten, können Sie eine schriftliche Beschwerde an die Bundesnetzagentur richten.
Nutzen Sie dafür möglichst das Kontaktformular.
Eine persönliche Beratung am Telefon ist in der Regel ausgeschlossen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgt gegebenenfalls auf der Grundlage Ihrer schriftlichen Eingabe. Sollten Sie nur den Post- oder Fax-Weg nutzen können, fügen Sie möglichst gleich die Umzugsauftragsbestätigung Ihres Anbieters bei.

Langsames Internet

Auf den Internetseiten des Anbieters und im Produktinformationsblatt finden Sie das Download- und Upload-Tempo, das normalerweise erwartet werden kann.
Diese Richtwerte sind eine Orientierung dafür, ob die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit auch tatsächlich erreicht wird. Nicht immer liegt es an der Leitung.

Die Geschwindigkeit drosseln können

  • falsche Router-Einstellungen,
  • veraltete Treiber,
  • ungeeignete Kabel oder
  • Antivirenprogramme.

Die Bundesnetzagentur bietet ein Messtool, um die Surfgeschwindigkeit zu überprüfen und zu protokollieren.
Weicht die tatsächliche Internetgeschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vereinbarten ab, wird die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erfüllt.

Verbraucherrechte bei schlechter Internetleistung

Wenn das Internet zu langsam ist, dann kann der monatliche Betrag gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Die Abweichung der Internetleistung muss durch ein signiertes Messprotokoll nachgewiesen werden.

  • Das Messprotokoll muss ausschließlich mit dem Programm der Bundesnetzagentur erstellt werden, welches heruntergeladen werden kann.
  • Das Programm muss auf einem PC (Standrechner oder Laptop) installiert werden und der PC per Kabel mit dem Modem/Router verbunden sein.
  • Nach Abschluss einer Messreihe wird das signierte PDF-Protokoll automatisch erstellt.
  • In dem Protokoll wird festgehalten, ob die vertraglich vereinbarte Leistung ankommt oder die Leistung abweicht.
  • Eine Messreihe besteht aus 30 Messungen verteilt auf 3 Messtage (0 Uhr bis 24 Uhr). Zwischen jedem Messtag muss mindestens ein Tag (0 Uhr bis 24 Uhr) Pause sein. Die Messreihe muss innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen werden.
  • Die Vorgaben an die Messungen werden von dem Programm vorgegeben. Jede einzelne Messung ist eigenhändig starten, das Programm meldet aber, wann die nächste Messung durchzuführen ist und wann die Messreihe beendet ist.
  • Bei den Messungen müssen weitere technische Vorgaben eingehalten werden, die das Programm teilweise selbst überprüft und auf die zuvor hingewiesen werden.
  • Für ein ordentliches Messprotokoll müssen diese Vorgaben zwingend eingehalten werden.

Weicht die Festnetzinternetleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, können sich Betroffene mit Ihrem Anspruch an Ihren Anbieter wenden. Voraussetzung ist das signiertes PDF-Messprotokoll des Programms der Bundesnetzagentur. Entweder wird der monatlichen Betrag gemindert oder dem Anbieter wird eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung gesetzt.

Das Online-Tool der Verbraucherzentrale erstellt automatisch ein Schreiben mit dem Minderungsbetrag, das Kundinnen und Kunden an ihren Anbieter schicken können. Alternativ ist auch das Setzen einer Frist möglich, nach deren Verstreichen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann.

Fristen

Vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen gelten.
Wenn Sie rechtzeitig zum Vertragsende einen Anbieterwechsel eingeleitet haben und das Vertragsende erreicht ist, darf Ihr bisheriger Anbieter nicht einfach seine Leistung einstellen.
Ihr bisheriger Anbieter muss Sie grundsätzlich solange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

Unterlagen

keine

Kosten

Kosten entstehen für

  • die Rufnummernportierung und
  • den Neuanschluss.

Dem Teilnehmer können aber nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Der Anbieter kann aber ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.

Wird die Leistung des bisherigen Anbieters am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher beziehungsweise die Verbraucherin zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig vom Anbieter und den örtlichen Voraussetzungen.

Bezugsort

Wohnung der Bescherdeführerin oder des Beschwerdeführers

Sonstiges

Informationen und Beratung finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Zuständigkeit

Telekommunikationsdienstleister, der Kabelbetreiber oder der Glasfasernetzbetreiber als Anbieter

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

15.01.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg